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Lagerwertverluste drohen
Vier neue Festbetragsgruppen ab Oktober
Zum 1. Oktober treten Festbeträge für einige weitere Arzneimittel in Kraft, die bisher nicht vom Festbetragssystem erfasst wurden. Je nach Vorgehensweise der Hersteller drohen den Apotheken bei einigen Präparaten Lagerwertverluste oder die Patienten werden künftig Aufzahlungen leisten müssen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte zuletzt vier neue Festbetragsgruppen eingeführt, für die der GKV-Spitzenverband mittlerweile Festbeträge beschlossen hat. Diese neuen Festbeträge werden zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Sie betreffen zwei Einzelsubstanzen und zwei Gruppen mit Kombinationen. Dies sind:
- Anagrelid,
- Ivabradin,
- Kombinationen von HMG-CoA-Reduktasehemmern mit Ezetimib und
- Kombinationen zweier Nukleosid- oder Nukleotid-Analoga.
Gerade bei diesen erstmals festgesetzten Festbeträgen sind erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen zu erwarten. Die Preise der Originalpräparate und auch einiger Generika liegen bisher noch deutlich über den künftigen Festbeträgen. Besonders aufmerksam sollten wieder die Festbeträge für Kombinationen betrachtet werden. Denn dort werden gebräuchliche und seltenere Kombinationen jeweils in einer Festbetragsgruppe zusammengefasst. Ob auch die eher seltenen Kombinationen künftig zum Festbetrag erhältlich sein werden, hängt von den Reaktionen der Hersteller ab. Dies betrifft sowohl die Lipidsenker als auch die Kombinationen zur HIV-Therapie.
Warnung vor Lagerwertverlusten
In einem Rundschreiben warnt der Berliner Apothekerverein, durch Preisanpassungen der Hersteller könnten für die Apotheken Lagerwertverluste entstehen. Die Hersteller seien nicht verpflichtet, solche Verluste auszugleichen. Wenn die Hersteller die Verkaufspreise hingegen nicht auf das Festbetragsniveau senken, könnten für die Patienten künftig Aufzahlungen fällig werden.
1 Kommentar
Und
von Karl Friedrich Müller am 09.09.2020 um 10:40 Uhr
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