Ab 1. Oktober

Sieben neue Festbetragsgruppen und Aussicht auf höheren Festbetrag für Paracetamol

Süsel - 21.09.2022, 13:45 Uhr

Ende kommender Woche treten Änderungen zu den Festbeträgen in Kraft. (x / Foto: IMAGO / Steinach)

Ende kommender Woche treten Änderungen zu den Festbeträgen in Kraft. (x / Foto: IMAGO / Steinach)


Zum 1. Oktober werden Festbeträge für sieben neue Gruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eingeführt. Außerdem hat der GKV-Spitzenverband für einen noch unbestimmten Termin Erhöhungen von Festbeträgen vorgeschlagen, darunter für Paracetamol, das derzeit wegen Lieferengpässen bei Säften stark beachtet wird.

Zwischen Dezember 2021 und Mai 2022 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss sieben neue Festbetragsgruppen gebildet. Daraufhin hat der GKV-Spitzenverband am 16. August Festbeträge für diese Gruppen beschlossen. Diese werden zum 1. Oktober in Kraft treten. Sie betreffen verschreibungspflichtige Arzneimittel mit den folgenden Inhaltsstoffen: 

  • Dienogest,
  • die Kombination aus Dutasterid und Tamsulosin,
  • Fulvestrant zur Injektion,
  • Methocarbamol,
  • Oxycodon in normal freisetzenden oralen Darreichungsformen,
  • Posaconazol und
  • Vancomycin.

Soweit nicht anders angegeben, geht es dabei um orale Darreichungsformen. Bei Oxycodon entsteht damit eine zweite Festbetragsgruppe. Es besteht bereits ein Festbetrag für retardierte Zubereitungen. 

Wie stets bei neuen Festbeträgen sollte beobachtet werden, wie die Hersteller mit ihrer Preisbildung reagieren. Wenn Hersteller die Preise senken, drohen in den Apotheken Lagerwertverluste. Anderenfalls können für die Patienten künftig Mehrkosten entstehen. 

Festbetragserhöhungen für fünf Gruppen vorgeschlagen

Außerdem hat der GKV-Spitzenverband im August vorgeschlagen, die Festbeträge für fünf Gruppen „zum Zweck der gesicherten Versorgung“ anzuheben. Dies betrifft zwei Gruppen mit verschreibungspflichtigen und drei Gruppen mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: 

  • Butylscopolamin zur Injektion (Gruppe 3), 
  • Verapamil zur Injektion (Gruppe 3), 
  • Folsäure zur Injektion (Gruppe 2), 
  • Paracetamol in oralen Darreichungsformen (Gruppe 1B) und  
  • H1-Antagonisten in topischen Darreichungsformen (Gruppe 9B). 

Zusätzlich sollen die Festbeträge für Choriongonadotropin und für Lithium in retardierten oralen Darreichungen aufgehoben werden. 

Der Ablauf bei den anzuhebenden Festbeträgen folgt einem formalisierten Verfahren, das sich auf die tatsächlichen Preise am Markt stützt. Im Fall von Paracetamol berührt es allerdings ein derzeit brisantes Thema: die Lieferengpässe bei Fiebersäften für Kinder. Die hier betroffene Festbetragsgruppe enthält sowohl Tabletten als auch Säfte. Dies unterstreicht das zugrundeliegende Problem. Für die vergleichsweise einfach herzustellenden Tabletten und für die mit viel mehr Hilfsstoffen und Verpackung verbundenen Lösungen wird ausgehend vom Paracetamol-Gehalt ein gemeinsamer Festbetrag errechnet. Möglicherweise wird die Erhöhung des Festbetrags künftig für eine gewisse Entspannung der Marktsituation sorgen. Geplant ist, den Festbetrag für 20 Tabletten zu je 500 Milligramm Paracetamol von 1,50 Euro auf 3,47 Euro auf der Ebene der Apothekenverkaufspreise anzuheben. 

Das Stellungnahmeverfahren für die Vorschläge zur Anhebung von Festbeträgen läuft noch bis zum 26. September. Aus der Ankündigung des GKV-Spitzenverbandes geht nicht hervor, wann diese Änderungen in Kraft treten könnten. 


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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