PRAC/CMDh

Wechselwirkung ASS/Metamizol: klinisch relevant

Stuttgart - 26.03.2020, 11:30 Uhr

Polymedikation und Wechselwirkungen spielen vor allem bei älteren Patienten ein Rolle. (t/Foto: bernanamoglu / stock.adobe.com)

Polymedikation und Wechselwirkungen spielen vor allem bei älteren Patienten ein Rolle. (t/Foto: bernanamoglu / stock.adobe.com)


Klinisch relevant, aber keine klinischen Konsequenzen?

Im März 2019 veröffentlichte die AkdÄ eine Übersichtsarbeit mit dem Titel „Interaktion von Metamizol und ASS: Reicht die Evidenz für klinische Konsequenzen?“. Doch auch diese Arbeit kam zu keinem abschließenden Fazit. 

Wie die AMK Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker am vergangenen Dienstag mitteilte, hat sich auch der europäische Pharmakovigilanzausschuss der EMA (PRAC) die Wechselwirkungen zwischen Acetylsalicylsäure (ASS) und Metamizol näher angeschaut. Dabei sei der Ausschuss zu dem Schluss gekommen, dass durch die gleichzeitige Einnahme von ASS und Metamizol – in klinisch relevanter Weise – die Hemmung der Thrombozytenaggregation durch ASS vermindert wird. Der CMDh (Co-ordination group for Mutual recognition and Decentralised procedures – human), der für die Änderungen nationaler Zulassungen verantwortlich ist, habe der Empfehlung des PRAC nun zugestimmt. 

Als Folge daraus soll jetzt der Wortlaut der Produktinformationen von ASS angepasst werden. Überdies sei bei Patienten, die ASS in niedriger Dosierung zur Kardioprotektion einnehmen, Metamizol nur mit Vorsicht anzuwenden. Die Produktinformationen von Metamizol seien bereits aktualisiert. 

So liest man beispielsweise in der Metamizol-Fachinformation von AbZ Pharma: „Metamizol kann bei gleichzeitiger Anwendung den thrombozytenaggregationshemmenden Effekt niedrig dosierter Acetylsalicylsäure vermindern. Daher sollte Metamizol bei Patienten, die Acetylsalicylsäure in niedriger Dosierung zur Kardioprotektion einnehmen, mit Vorsicht  angewendet werden.“ (Stand Juli 2019) 

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Aber auch in der Fachinformation von beispielsweise Aspirin® protect las man im Dezember 2019 bereits diesen Hinweis.

Was die empfohlene „Vorsicht“ nun für den Praxisalltag genau bedeutet, also ob etwa ein Einnahmeabstand von 30 Minuten ausreicht, bleibt dabei weiterhin offen. 



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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