Bayern vs. Amazon und Co.

„Kioskbetreiber werden strenger überwacht als Online-Marktplätze“

Stuttgart - 21.08.2019, 12:45 Uhr

Bayern für eine bessere Marktüberwachung im E-Commerce: Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler, links im Bild) hat einen entsprechenden Antrag ausgearbeitet, und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat ihn in den Bundesrat eingebracht. (m / Foto: imago images / Sven Simon)

Bayern für eine bessere Marktüberwachung im E-Commerce: Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler, links im Bild) hat einen entsprechenden Antrag ausgearbeitet, und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat ihn in den Bundesrat eingebracht. (m / Foto: imago images / Sven Simon)


Online-Marktplätze wie Amazon sollten stärker für Regelverstöße ihrer Drittanbieter in die Pflicht genommen werden – dieser Auffassung ist zumindest die bayerische Staatsregierung und hat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht. Dabei haben die Bayern vor allem Händler aus China im Kopf, die sich bislang selten an produktbezogene europäische und deutsche Bestimmungen zum Beispiel zur Verpackung und Entsorgung halten, aber auch den illegalen Arzneimittelvertrieb auf diesen Marktplätzen.

Immer wieder kommt es vor, dass apothekenpflichtige und sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Verkaufsportalen wie Ebay angeboten werden. Der Verein Freie Apothekerschaft beackert dieses Thema seit Jahren und fordert die Politik zum Handeln auf. Erst kürzlich hatte die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr die Bundesregierung zu dem Thema befragt. Die Bundesregierung verwies auf schon bestehende Strafmöglichkeiten. Die Realität lässt allerdings nicht auf die Wirksamkeit dieser bestehenden Regelungen oder deren Überwachung schließen. Denn fast täglich finden sich auf Verkaufsportalen wie Ebay oder Ebay Kleinanzeigen neue Arzneimittel-Anzeigen.

Bayern will bessere Überwachung des Online-Handels

Nun könnte aber vielleicht doch Bewegung in die Sache kommen. Hintergrund ist eine Bundesratsinitiative (354/19) aus Bayern, die das Ziel hat, den Online-Handel besser zu überwachen. Vor allem geht es der bayerischen Staatsregierung dabei um Online-Händler aus Drittstaaten, die sich nicht immer um die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zum Verbraucher- und Umweltschutz bemühen. In Bayern sieht man hier einen klaren Wettbewerbsnachteil für einheimische Händler: Es könne nicht sein, dass jeder Kioskbetreiber in Deutschland strenger überwacht werde als ein Online-Marktplatz, auf dem Milliarden umgesetzt werden, einfach weil der Kiosk sich leichter überwachen ließe, erklärt der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) im Interview mit dem Portal „Internetworld.de“.

Die Marktüberwachung sei in Deutschland zum großen Teil Ländersache und verfüge teilweise nicht ausreichend über Instrumente und Ressourcen, um gerade den grenzüberschreitenden Online-Handel wirksam zu überwachen. Hier müsse nachgebessert werden, so Aiwanger. Wichtig ist den Bayern dabei, wie er erklärt, dass die Bundesregierung das Problem überhaupt erkennt und zeitnah nach Lösungen sucht oder sich auf EU-Ebene entsprechend einsetzt.

Auch den illegalen Arzneimittelhandel im Blick

Auch wenn es im Antrag nicht explizit erwähnt ist – die bayerische Staatsregierung will mit diesem Antrag auch das Problem des illegalen Arzneimittelvertriebes über Online-Plattformen angehen bzw. hat es im Blick. Das erklärte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums auf Nachfrage von DAZ.online.

Auch eine mögliche Lösung wird in dem Antrag präsentiert: Die Haftung der Marktplatz-Betreiber soll wesentlich ausgeweitet werden. Online-Marktplätze sollen demnach stärker für die Handlungen ihrer Dritthändler in die Pflicht genommen werden. Amazon und Ebay müssten dann für das rechtskonforme Handeln ihrer Dritthändler einstehen. Aiwanger erklärt dazu im Interview: „Wer einen digitalen Marktplatz eröffnet, der muss auch aufpassen, wer sich darauf tummelt und dass die Marktteilnehmer auf seinem Marktplatz die Gesetze einhalten. Das muss eine Kommune, die auch nur einen Weihnachtsmarkt veranstaltet, übrigens auch tun. Das kann man umso mehr von internationalen Online-Marktplatzbetreibern verlangen, bei denen das Gefahrenpotenzial viel größer ist.“ Zur Umsetzung sollen nach Ansicht der Bayern die „Möglichkeiten des digitalen Fortschritts wie Kl-basierte Systeme und automatisierte Suchprogramme“ Beachtung finden, wie es in dem Antrag heißt. 

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Vorbild Umsatzsteuerhaftung

Als Beispiel, dass es durchaus funktionieren kann, die Plattform-Betreiber in die Pflicht zu nehmen, nennt Aiwanger die Anfang 2019 eingeführte Haftung der Online-Plattformen bei der Umsatzsteuer. Man habe gesehen, dass Online-Händler aus Drittstaaten systematisch keine Umsatzsteuer abgeführt haben. Seit man die Plattform-Betreiber für die Verstöße der Händler haftbar gemacht habe, lief es deutlich besser, so der bayerische Wirtschaftsminister. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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