Apothekenreform

Ärzte fürchten finanzielle Einbußen durch Wiederholungsrezepte

Berlin - 08.08.2019, 10:15 Uhr

                                
                                        


 Geplante Dauerverordnungen für Chroniker: Ärzte fürchten um ihre Chronikerzuschläge. (r / Foto: Syda Productions/stock.adobe.com)

Geplante Dauerverordnungen für Chroniker: Ärzte fürchten um ihre Chronikerzuschläge. (r / Foto: Syda Productions/stock.adobe.com)


Vertragsärzte sollen Chronikern künftig Rezepte ausstellen können, die die Apotheke mehrfach beliefern darf. Schon die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisierte diese Regelung in einer ersten Stellungnahme, weil sie die Patienten- und Arzneimitteltherapiesicherheit gefährdet sieht. Weitere Ärzteverbände fürchten allerdings auch Honorareinbußen durch die Wiederholungsrezepte.

Im Entwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz ist vorgesehen, dass Vertragsärzte Versicherten, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, Verordnungen ausstellen können, nach denen eine nach der Erstabgabe bis zu dreimal wiederholende Abgabe erlaubt ist. Es ist also Sache des Arztes, zu entscheiden, ob er ein solches Dauerrezept für angebracht hält und ausstellt – oder nicht. Diese Rezepte sind sodann besonders zu kennzeichnen und dürfen bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durch Apotheken beliefert werden.

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Im Referentenentwurf, der auch Gegenstand der Verbändestellungnahmen im vergangenen Mai war, war noch vorgesehen, dass die Wiederholungsrezepte nur für Versicherte mit einer „schwerwiegenden chronischen Erkrankung“ möglich sein sollten. Schon das war der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu viel. In ihrer Stellungnahme machte sie deutlich, dass sie nichts von der Regelung hält – aus Gründen der Patienten- und Arzneimitteltherapiesicherheit. Bereits ausgestellte „Wiederholungsverordnungen“ könnten dazu führen, dass Versicherte die Risiken falsch einschätzen und ihren Arzt nicht erneut aufsuchen, wenn es notwendig ist.

Zudem sei davon auszugehen, dass Patienten diese Möglichkeit aktiv ansprechen und einfordern werden. Und: Die Kassenärzte fürchten Regresse. Der Vertragsarzt könne nämlich zum Zeitpunkt der Ausstellung der Folgeverordnung nicht wissen, ob ein Leistungsanspruch über die gesamte Laufzeit tatsächlich bestehe oder ob der Versicherte in diesem Zeitraum beispielsweise einen längeren Auslandsaufenthalt plane.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

neues Dokumenttionsmonster

von Ute Lindmann am 09.08.2019 um 17:24 Uhr

Sollte das Wiederholungsrezept kommen - was ich nicht - glaube - stände uns wohl ein neues Dokumentationsmonster ins Haus. Es müsste über Monate nachgehalten und dokumentiert werden, welcher Patient das Rezept schon wie oft eingelöst hat. und wie stellt man sich die Abrechnung vor? -Soll die Apotheke über Monate in Vorleistung gehen? - Alles mal wieder völlig unausgegoren.

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Schon sehr durchsichtig

von Stefan Haydn am 08.08.2019 um 18:44 Uhr

Kommt aber bestimmt gut in der Bevölkerung an.
"Der geplante Arztvorbehalt sichere das Wiederholungsrezept ab – und wenn ein Kontakt nur dazu diene „ein Wiederholungsrezept zu unterzeichnen, dann kann man das ohne Qualitätsverlust wegrationalisieren“"
Das dürfte bei mind. 50% der Verordnungen bzgl. der Dauermedikation alle 3 Monate der Fall sein.

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Trommel rühren will gelernt sein

von Jan Kusterer am 08.08.2019 um 12:00 Uhr

Exakt so wird maximaler Druck aufgebaut um seine Bereiche für sich zu sichern. Aus allen Bereichen wird massiv und begründet zurückgefeuert. Könnten sich unsere Vertreter mal eine Scheibe von abschneiden. Statt Ying u. Yang - Gesäusel während um einen die Hütte brennt

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