Apothekenreform

Ärzte fürchten finanzielle Einbußen durch Wiederholungsrezepte

Berlin - 08.08.2019, 10:15 Uhr

                                
                                        


 Geplante Dauerverordnungen für Chroniker: Ärzte fürchten um ihre Chronikerzuschläge. (r / Foto: Syda Productions/stock.adobe.com)

Geplante Dauerverordnungen für Chroniker: Ärzte fürchten um ihre Chronikerzuschläge. (r / Foto: Syda Productions/stock.adobe.com)


Ärzte: Chronikerzuschläge gefährdet

Doch die Ärzte haben noch weitere Bedenken. Wie die Ärzte-Zeitung berichtet, fürchten sie um Teile ihres Honorars. So sagte Dr. Veit Wambach, stellvertretender Vorsitzender des NAV-Virchow-Bundes, der Zeitung: „Wenn die Systematik unverändert bleibt, wären die Honorare über die Ziffern 03220 und 03221 (Chronikerzuschläge) gefährdet“. Um die Chronikerzuschläge abrechnen zu können, sind nämlich mindestens drei Arzt-Patienten-Kontakte im Jahr erforderlich, davon zwei persönliche, erläutert die Ärzte-Zeitung. Die Abrechnung beider Zuschläge bringt einen zusätzlichen Fallwert von 18,40 Euro.

„Schlimmer“ sind für Wambach allerdings doch noch die Einbußen bei der Versorgungsqualität: „Diabetiker zum Beispiel sollen ja alle drei Monate den HbA1c-Wert im Blut bestimmen. Ohne Arztkontakt könnte die Kontrolle ausbleiben und eine notwendige Therapieanpassung zumindest verzögert werden“, gibt der Hausarzt gegenüber der Ärzte-Zeitung zu bedenken.

„Nicht zu Einspareffekten missbrauchen“

Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes und Präsident der Bundesärztekammer, meint ebenfalls: „In keinem Fall darf dieses Instrument zum Erzielen irgendwelcher Einspareffekte missbraucht werden und zu Honorarverlusten führen. Wird der Umsatzanspruch der Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle infrage gestellt, dann ist damit die Aufrechterhaltung der erforderlichen Strukturen in der Versorgung gefährdet“, zitiert ihn die Ärzte-Zeitung. Der Mediziner sieht allerdings nicht nur schwarz. Da im Einzelfall zu entscheiden ist, ob ein Wiederholungsrezept sinnvoll ist, sieht er „durchaus die Möglichkeit positiver Effekte, wenn – in vertretbaren Fällen – dadurch Bürokratie abgebaut wird und überflüssige Patientenkontakte vermieden werden.“

Dr. Hans-Friedrich Spies, Vorstandsmitglied des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI) und des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa), warnt davor, „das Pferd von hinten aufzuzäumen. Wir behandeln zuerst Patienten, dann müssen wir sehen, wie wir das abrechnen, gemäß dem Aufwand, der entsteht“, so der Kardiologe auf Anfrage der Ärzte-Zeitung. Der geplante Arztvorbehalt sichere das Wiederholungsrezept ab – und wenn ein Kontakt nur dazu diene „ein Wiederholungsrezept zu unterzeichnen, dann kann man das ohne Qualitätsverlust wegrationalisieren“, so Spies.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Stellungnahme zum Apotheken-Stärkungsgesetz

KBV: Für Medikationsanalyse braucht man ärztliche Expertise

Kommen sie noch vor dem E-Rezept?

Wiederholungsverordnungen in der Warteschleife

Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Werden Wiederholungsrezepte ausgebremst?

SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Neue Austauschmöglichkeiten: ABDA wünscht sich Klarstellungen

Blockiert die Selbstverwaltung die Einführung?

CDU-Politiker Krauß: Her mit den Wiederholungsrezepten!

KBV fordert beim Medikationsplan Honorar für Leistungen, die Apotheken kostenlos erbringen sollen

Ärzte wollen Geld für OTC-Erfassung

3 Kommentare

neues Dokumenttionsmonster

von Ute Lindmann am 09.08.2019 um 17:24 Uhr

Sollte das Wiederholungsrezept kommen - was ich nicht - glaube - stände uns wohl ein neues Dokumentationsmonster ins Haus. Es müsste über Monate nachgehalten und dokumentiert werden, welcher Patient das Rezept schon wie oft eingelöst hat. und wie stellt man sich die Abrechnung vor? -Soll die Apotheke über Monate in Vorleistung gehen? - Alles mal wieder völlig unausgegoren.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Schon sehr durchsichtig

von Stefan Haydn am 08.08.2019 um 18:44 Uhr

Kommt aber bestimmt gut in der Bevölkerung an.
"Der geplante Arztvorbehalt sichere das Wiederholungsrezept ab – und wenn ein Kontakt nur dazu diene „ein Wiederholungsrezept zu unterzeichnen, dann kann man das ohne Qualitätsverlust wegrationalisieren“"
Das dürfte bei mind. 50% der Verordnungen bzgl. der Dauermedikation alle 3 Monate der Fall sein.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Trommel rühren will gelernt sein

von Jan Kusterer am 08.08.2019 um 12:00 Uhr

Exakt so wird maximaler Druck aufgebaut um seine Bereiche für sich zu sichern. Aus allen Bereichen wird massiv und begründet zurückgefeuert. Könnten sich unsere Vertreter mal eine Scheibe von abschneiden. Statt Ying u. Yang - Gesäusel während um einen die Hütte brennt

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.