ABDA-Haushalt

Was steckt hinter der Vergütungsanpassung in der ABDA-Chefetage?

Berlin - 13.06.2019, 17:50 Uhr

Die Vorstandsarbeit bei der ABDA soll attraktiver werden. (c / Foto: DAZ.online)

Die Vorstandsarbeit bei der ABDA soll attraktiver werden. (c / Foto: DAZ.online)


Arbeit an der ABDA-Spitze soll attraktiver werden

Nach Informationen von DAZ.online sollen nun explizit für diese Mitglieder der ABDA-Spitze ebenfalls pauschale Vergütungsmechanismen eingeführt werden – die Entschädigung von Friedemann Schmidt, Fritz Becker, Andreas Kiefer und Mathias Arnold bliebe somit unverändert. Die finanzielle Situation der anderen Mitglieder, zu denen derzeit unter anderem Thomas Dittrich (Sachsen) oder Thomas Benkert (Bayern) gehören, würde sich allerdings verbessern. 

Wer gehört zum geschäftsführenden Vorstand der ABDA?

Dem geschäftsführenden Vorstand der ABDA gehören 13 Apotheker an. Neben Friedemann Schmidt (Sachsen) und seinem Vize Mathias Arnold (Sachsen-Anhalt) gehören die Verbandsvertreter Fritz Becker (Baden-Württemberg), Thomas Dittrich (Sachsen), Stefan Fink (Thüringen), Dr. Hans-Peter Hubmann (Bayern) sowie Berend Groeneveld (Niedersachsen) dazu – und die Kammervertreter Thomas Benkert (Bayern), Georg Engel (Mecklenburg-Vorpommern), Ursula Funke (Hessen), Andreas Kiefer (Rheinland-Pfalz) und Hannes Müller (Westfalen-Lippe). Als nicht selbstständige Vertreterin sitzt außerdem Cynthia Milz (Bayern) in dem Gremium.

Neue Vergütungsregelung soll noch beschlossen werden

Wie genau dieser Vergütungsmechanismus ausgestaltet werden soll, steht allerdings noch nicht fest. Dem Vernehmen nach wurden jetzt die geschäftsführenden Vorstände des DAV und der BAK damit beauftragt, eine entsprechende Regelung zu erarbeiten. Von daher kam es auch noch nicht zu Beschlüssen im Haushaltsausschuss oder in der Mitgliederversammlung. Nach Informationen von DAZ.online plant die ABDA, diese Neuregelungen bei der ABDA-Mitgliederversammlung im Winter (Dezember) zu beschließen – vorher müssten sie allerdings schon im Haushaltsausschuss beschlossen worden sein.

Was will die ABDA nun erreichen mit dieser Vergütungsanpassung? Auch zu dieser Frage wollte sich offiziell niemand äußern. Aus Kreisen der Standesvertretung erfuhr DAZ.online allerdings, dass die berufspolitische Arbeit im geschäftsführenden Vorstand der ABDA für nachrückende Apotheker attraktiver gemacht werden soll. Schließlich seien die Unterschiede zwischen Schmidt, Becker, Kiefer, Arnold und den anderen Apothekeninhabern – die sich für die Zeit der Sitzungen genauso eine Vertretung suchen müssen – derzeit zu groß.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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„Keiner, der in der Lage ist, das besser zu machen!“

5 Kommentare

Vergütungstransparenz im pharmazeutischen Ehrenamt /ABDA Vergütungsregeln

von Dr. Hardt am 14.06.2019 um 14:40 Uhr

Gibt es eigentlich irgendwo die Möglichkeit, die Gesamtausgaben, die für jeden Spitzen"Ehrenamtler" (und der Hauptamtler) aufgewendet werden, einzusehen?
Also z. B. Aufwand für Kammerpräsident incl. Dienstreisen u.sonstige Ausgaben, Funktionsvergütung ABDA, Sitzungsgelder, Hotelübernachtungen, Flüge, zusätzliche Stundenabrechnungen etc? Bekommt z. B. Herr Dr. Kiefer (sorry nicht persönlich gemeint) mehrfach Aufwandsentschädigung als Kammerpräsident plus BAK plus ABDA Vorstand. Gibt es hier transparente Regeln? Welchen Aufwand übernehmen die Kammern/Verbände, welchen die ABDA, welchen die ABDA GmbHs? Gibt es Altersversorgungen extra? Dienstwagen? Habe noch nie gehört, dass solche Fragen auf einem DAT behandelt wurden und eher auch nicht in der ABDA MV. Wenn die 570,00 € alles sind, was z.B. der Mitarbeitervertreter im GV der ABDA erhält, dann ist das sicher wenig attraktiv und muss geändert werden, sonst machts keiner mehr.
Bei dem "Output" (trotz Koalitionsvertrag kein rxVV umgesetzt!! u. v. m.) verdient aber eigentlich guten Gewissens keiner von den 13 mehr eine Vergütung... sorry

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Was steckt

von Karl Friedrich Müller am 14.06.2019 um 11:30 Uhr

hinter der Anpassung von 23% ?
-> Unverfrorenheit

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Vergütungsregeln ABDA

von Stefan Meinhardt am 13.06.2019 um 18:12 Uhr

Ich möchte auf einen Feheler im Bericht hinweisen: Dr.Andreas Kiefer ist u.a. Präsident der LAK Rheinland-Pfalz und nicht Hessen

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Vergütungsregeln ABDA

von Benjamin Rohrer am 13.06.2019 um 18:28 Uhr

Sehr geehrter Herr Meinhardt,

Sie haben völlig Recht, bitte entschuldigen Sie diesen Fehler, den wir inzwischen korrigiert haben.

Viele Grüße

Benjamin Rohrer

AW: Vergütungsregeln ABDA

von Conny am 13.06.2019 um 23:18 Uhr

.... auf einen Fehler hinweisen und dann Fehler so schreiben —lustig !

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