Kündigungsschutzprozess

Bottroper Zyto-Apotheker zahlt Abfindung nicht - Whistleblower klagt weiter

Karlsruhe - 23.04.2019, 10:15 Uhr

Whistleblower Martin Porwoll zieht erneut vors Landesarbeitsgericht. ( r / Foto: imago)

Whistleblower Martin Porwoll zieht erneut vors Landesarbeitsgericht. ( r / Foto: imago)


Zwangsvollstreckungsmaßnahmen blieben fruchtlos

Jedoch seien sogar Zwangsvollstreckungsmaßnahmen fruchtlos geblieben. Ein an die Bank von S. gerichtetes vorläufiges Zahlungsverbot „führte wegen Vorpfändungen ins Leere“, schreibt Porwolls Anwalt. Auch da S. die Apotheke an seine Mutter zurückübertragen hat, bestünde der Verdacht, dass der Beschuldigte von Anfang an nicht vorhatte, den Vergleich zu erfüllen, sondern Porwoll zu täuschen und ihm in Bereicherungsabsicht einen entsprechenden Schaden zuzufügen, heißt es in der Anzeige. „Angesichts der mündlichen Urteilsbegründung des Landgerichts Essen scheint dem Beschuldigten ein derartiges Verhalten in keiner Weise persönlichkeitsfremd zu sei.“

Das Verhalten begründe den Anfangsverdacht des Betruges im besonders schweren Fall. „Es kennzeichnet auch eine grenzlose Skrupellosigkeit des Beschuldigten, während einer laufenden Hauptverhandlung wegen besonders schweren Betruges offenbar erneut eine erhebliche Vermögensstraftat zu begehen“, heißt es in der Anzeige.

Fortsetzung des Kündigungsschutzprozesses beantragt

Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Essen bestätigte gegenüber DAZ.online den Eingang der Anzeige. Das Verfahren sei vorläufig ohne Ermittlungen eingestellt worden, da die möglicherweise in diesem Verfahren zu erwartende zusätzliche Strafe gegenüber der nicht rechtskräftigen Strafe von 12 Jahren aus dem anderen Verfahren nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde. Sollte die Strafe im Zuge der Revision zum Bundesgerichtshof geringer ausfallen, würden die Ermittlungen aufgenommen – die Verteidiger von S. plädieren in Bezug auf das Hauptverfahren auf Freispruch.

Gleichzeitig ist Porwoll wieder zum Landesarbeitsgericht gezogen. In der vergangenen Woche habe er unter Hinweis auf die vorab außergerichtlich erklärte Vergleichsanfechtung die Fortsetzung des Kündigungsschutzprozesses beantragt, bestätigt ein Pressesprecher – das Verfahren werde unter dem Aktenzeichen 18 Sa 465/19 fortgeführt. Es sei noch kein Termin anberaumt worden. Das Gericht habe S. eingeräumt, zum Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens Stellung zu nehmen. „Im Zweifel wird das Landesarbeitsgericht klären müssen, ob der Vergleich wirksam ist“, erklärt der Sprecher. Dann hätte er verfahrensbeendende Wirkung – ansonsten wäre er wirksam angefochten.

„Dann wäre das Berufungsverfahren mit den bisherigen Sachanträgen fortzusetzen und letztlich über die Wirksamkeit der Kündigung zu entscheiden“, erklärt der Gerichtssprecher. Nach Ansicht von Porwoll besteht bei erfolgreicher Anfechtung des Vergleichs ein Arbeitsverhältnis mit der Mutter von S. fort, da diese die Apotheke übernommen hatte – auch wenn sie die Apotheke zwischenzeitlich an eine andere Apothekerin verpachtet hat. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Martin Porwoll gewinnt Arbeitsprozess gegen Zyto-Apotheker

Kündigung war nicht gerechtfertigt

Martin Porwoll gewinnt Arbeitsprozess gegen Zyto-Apotheker

Kündigung war nicht gerechtfertigt

PKA-Aussage im Zyto-Prozess

„Als Kind wollte er Bischof werden“

Im Bottroper Zyto-Prozess berichtet der ehemalige kaufmännische Leiter über Machenschaften in der Apotheke

„Es gab keine Alternative zur Anzeige“

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.