Fristlose Kündigung aufgehoben

Whistleblower erzielt vor Arbeitsgericht Erfolg gegen Zyto-Apotheker

Hamm - 26.03.2018, 10:15 Uhr


Der Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. hatte kurz nach seiner Inhaftierung seinem ehemaligen kaufmännischen Leiter Martin Porwoll fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht Hamm kritisierte dies als wahrscheinlich rechtswidrig. Nach einem vor Gericht geschlossenen Vergleich muss der Apotheker die Vorwürfe gegen Porwoll fallen lassen, ihm eine Abfindung zahlen und die Prozesskosten voll tragen.

Der frühere kaufmännische Leiter der Bottroper Zyto-Apotheke, Martin Porwoll, hatte durch eine Anzeige den Prozess gegen den Pharmazeuten Peter S. ins Rollen gebracht. Doch kurz nach dessen Inhaftierung Ende November 2016 kündigte der Apotheker dem Whistleblower fristlos. In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen unterlag Porwoll im Rechtsstreit gegen seinen früheren Freund und Chef – doch am vergangenen Freitag erzielte er in der nächsten Instanz einen Erfolg.

Schon das Gelsenkirchener Gericht hatte festgestellt, dass die Anzeige gegen den Chef kein ausreichender Kündigungsgrund ist: Den Prozess hatte Porwoll wegen des Bezugs von Arzneimitteln und Waren aus dem Bestand der Apotheke ohne die Bezahlung entsprechender Rechnungen verloren – er hatte sich dabei auf Absprachen mit dem Apotheker berufen, die S. bestritten hatte. Anders als vom Arbeitsgericht Gelsenkirchen angenommen, zeigte sich laut dem Landesarbeitsgericht jedoch, „dass dieser Warenbezug durchaus auf vom Kläger stets behaupteten Absprachen mit dem beklagten Apotheker beruhen konnte“, wie es in einer Pressemitteilung bekanntgab 

Der Apotheker hatte sechs weitere Kündigungsgründe angeführt. Doch die Berufungskammer gab zu erkennen, dass sie auch diese ohne vorherige Abmahnung kaum als ausreichend betrachten werde. Anders als vor dem Landgericht Essen, wo seit November 2017 ein Strafprozess gegen S. läuft, äußerte sich der laut Deutscher Presseagentur (dpa) in Fußfesseln und schwer bewacht zum Gericht gebrachte Apotheker bei der Verhandlung. Doch die Richterin konnte S. in Bezug auf Beweise für seine Vorwürfe nicht überzeugen. „Da kommt wenig von ihnen“, erklärte sie laut dpa in Richtung des Apothekers.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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