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Neue Studie zu Fehlbildungen
Duogynon im Bundestag: Gesundheitspolitiker fordern Aufklärung
Berlin - 03.12.2018, 14:15 Uhr

Die Duogynon-Akten sind immer noch ungelöst: Nach Veröffentlichung einer neuen Studie zu Missbildungen setzen sich einige Gesundheitspolitiker für die Belange der Betroffenen ein. (Foto: DAZ -eda-pr_15034710)
Stamm-Fibich und Pilsinger: Aufklärung nicht länger aufschieben
Am vergangenen Freitag meldeten sich die Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Martina Stamm-Fibich, und der CSU-Bundestagsabgeordnete und Mediziner, Dr.Stephan Pilsinger, zu Wort. In einer gemeinsamen Stellungnahme forderten sie die umfassende Aufklärung des Arzneimittelskandals. „Die Aufklärung darf in Deutschland nicht länger aufgeschoben werden.“
Aus Sicht der beiden Bundestagsabgeordneten würde nicht nur Heneghans Studie auf Duogynon als Ursache für embryonale Missbildungen hinweisen. Sollte sich Duogynon als Missbildungsursache bestätigen, müssten die mutmaßlichen Opfer – ähnlich wie im Fall Contergan – entschädigt werden.
Lässt sich die teratogene Wirkung nachweisen?
Unter der Marke Duogynon wurden zwischen 1950 und 1980 mehrere Präparate vertrieben, die bei sekundärer Amenorrhoe und als hormoneller Schwangerschaftstest angewendet wurden. Einige Frauen sollen Duogynon auch als Abortivum missbraucht haben. Tausende, die zum Zeitpunkt der Anwendung der Schering-Präparate schwanger waren, gebaren Kinder mit Behinderungen. Die DAZ berichtete ausführlich über die wissenschaftlichen Hintergründe und bisherigen Entwicklungen.
Ein assoziativer Zusammenhang ist offenbar vorhanden. Ob die Duogynon-Wirkstoffe die embryonalen Fehlbildungen kausal verursacht haben, ist möglicherweise schwieriger zu belegen. Auszuschließen ist der ursächliche Zusammenhang jedoch nicht, das räumt auch die Bundesregierung in ihrer Antwort an die Grünen-Anfrage ein. Die Zahl der Betroffenen, die heute noch in Deutschland leben, wird auf 400 bis 600 Personen geschätzt. Die Frage ist, ob deren Entschädigung zwangsläufig an den Nachweis einer wissenschaftlichen Kausalität geknüpft sein muss.
Als Kriterium für die Markrücknahme eines Arzneimittels genügt seit 1970 bereits der Verdacht auf teratogene Wirkung. Dies wurde durch ein Urteil des Landgerichts Aachen im Zusammenhang mit dem Contergan-Skandal entschieden.
1 Kommentar
Duogynon im Bundestag; Gesundheitspolitiker fordern Aufklärung
von Dr. Gottfried Arnold am 05.12.2018 um 21:25 Uhr
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