Notfalldepots

Wann gibt es wieder Botulismus-Antitoxin?

Stuttgart - 09.11.2018, 16:45 Uhr

Clostridium botulinum ist der Erreger von Botulismus: Hier eine Aufnahme mit dem Rasterelektronenmikroskop. (Foto: Dr.Gary Gaugler/OKAPIA)

Clostridium botulinum ist der Erreger von Botulismus: Hier eine Aufnahme mit dem Rasterelektronenmikroskop. (Foto: Dr.Gary Gaugler/OKAPIA)


Belieferung voraussichtlich ab Mitte November 

Voraussichtlich werden nun ab Mitte November die Notfalldepots mit Botulismus-Antitoxin der kanadischen Firma Emergent beliefert. Dieses ist allerdings tiefgefroren. Das bisherige Präparat, Botulismus-Antitoxin-Behring von GSK, musste nur im Kühlschrank gelagert werden. Das ist laut ABDA mit dem kanadischen auch möglich, allerdings verkürze sich dann die Laufzeit.

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Die Notfalldepots der Apothekerkammern

„Kurzfristig beschaffbar“

Dass Präparate aus den Notfalldepots nicht verfügbar sind, ist kein neues Problem. So kam es beim Schlangengift-Immunserum, polyvalent, immer wieder zu Problemen. Laut ABDA sind zur Zeit die Notfalldepots mit einem polnischen Präparat bevorratet. Und auch die Bevorratung des Diphtherie-Antitoxins ist seit Jahren schwierig. Da kein zugelassenes Arzneimittel verfügbar ist, müssen Präparate aus Russland oder Indien importiert werden. Das Problem hier: Die Ware entspricht nicht immer den in Europa vorgeschriebenen pharmazeutischen Spezifikationen. Die Notfalldepots hätten im Moment Diphtherie-Antitoxin der russischen Firma Microgen eingelagert, heißt es. 

Thema auf dem Apothekertag 

Dass Lieferengpässen bei der Bestückung der Notfalldepots ein Thema sind, zeigte auch der diesjährige Apothekertag. So wurde ein Antrag der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern angenommen, in dem das BMG aufgefordert wurde, im Fall von Lieferengpässen bei der Bestückung der Notfalldepots, die durch den Import von Arzneimitteln, die nicht den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes entsprechen, kompensiert werden sollen, entsprechende Chargenfreigaben zu veranlassen. In der Begründung heißt es, dass zum Teil Bestände durch in der Qualität geminderte Arzneimittel ergänzt wurden. Exemplarisch wurde Diphtherie-Antitoxin genannt, das, wie die Kammer schreibt, auf dem Weltmarkt nicht in einer dem Arzneimittelgesetz entsprechenden Qualität erhältlich sei. Chargenfreigaben durch das PEI beziehungsweise offizielle Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und die damit verbundene Übernahme von Verantwortung seien nicht erfolgt – die liegt dann bei den behandelnden Ärzten. Da die AK Mecklenburg-Vorpommern erwartet, dass es weitere Antitoxine (zum Beispiel Botulismus-Antitoxin) betreffen wird, sieht sie offenbar hier Handlungsbedarf.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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