Niedersächsischer Landtag

Einstimmig pro Stationsapotheker

Berlin - 24.10.2018, 15:15 Uhr

Die Patientensicherheit in niedersächsischen Kliniken
soll erhöht werden – insbesondere durch den Einsatz von Stationsapothekern. (c / Foto: wavebreakmediamicro / stock.adobe.com)

Die Patientensicherheit in niedersächsischen Kliniken soll erhöht werden – insbesondere durch den Einsatz von Stationsapothekern. (c / Foto: wavebreakmediamicro / stock.adobe.com)


Das Netz der Patientensicherheit wird engmaschiger

Auch für Dr. Frank Dombeck, Pharmazeutischer Geschäftsführer der Apothekerkammer Niedersachsen, sind die Änderungen im Krankenhausgesetz vor allem eine „Novellierung der Patientensicherheit“. Es habe die Kammer beeindruckt, mit welchem Mut und welcher Beharrlichkeit das Gesetz selbst über einen Regierungswechsel hinweg weiterverfolgt wurde, sagte Dombeck gegenüber DAZ.online. Er ist überzeugt, dass das Netz der Patientensicherheit damit deutlich engmaschiger werde – wenngleich er auch einräumt, dass ein hundertprozentiger Schutz wohl niemals möglich ist. Er setzt nun darauf, dass dies erst der Startschuss war und weitere Bundesländer dem Vorbild Niedersachsens folgen werden – oder im Sinne des ebenfalls beschlossenen Entschließungsantrag gar bundesweite Regelungen geschaffen werden.

Dr. Thomas Vorwerk, 1. Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), sprach von einem „Meilenstein für die Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus“. Er hofft, dass diesem ersten Schritt nun weitere folgen werden. Bedeutend ist für ihn zudem, dass die neuen Regelungen über alle Parteien hinweg im Landtag Zustimmung fanden. Auch die erst vergangene Woche vom Gesundheitsausschuss vorgenommene Klarstellung im Gesetz, dass die Sicherstellung der Aufgaben der Stationsapotheker im Versorgungsvertrag mit der krankenhausversorgenden Apotheke geregelt werden soll, soweit es keine eigene Krankenhausapotheke gibt, begrüßt Vorwerk. Diese Lösung hatten Kammer, ADKA und BVKA gemeinsam erarbeitet. Die Kammer hat sie dann gegenüber dem Gesundheitsausschuss angerregt – und hatte damit Erfolg.

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Auch für den Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) ist die verpflichtende Einführung der Stationsapotheker in Niedersachsen eine zukunftsweisende Entwicklung, die zur Verbesserung in der stationären Arzneimittelversorgung beitragen kann. Der stellvertretende BVKA-Vorsitzende Karl-Heinrich Reimert betonte, dass der Verband die Vorschläge aus Niedersachsen von Anfang an unterstützt habe. „Zugleich haben wir jedoch auf der fachlichen Zuordnung der Stationsapotheker zu der Krankenhaus- oder krankenhausversorgenden Apotheke bestanden, um die bundesgesetzlich verankerte pharmazeutische Versorgung aus einer Hand sicherzustellen.“ Daher sei die nun vom Gesundheitsausschuss des niedersächsischen Landtags eingefügte Klarstellung zu begrüßen. So könnten Doppelstrukturen und Schnittstellenprobleme im Krankenhaus vermieden werden. Reimert verwies zudem auf die umfangreichen gesetzlichen Beratungs- und Informationspflichten, die schon heute im Krankenhaus wahrzunehmen seien. An diesen bundesgesetzlich festgeschriebenen Aufgaben der betroffenen Apotheken werde sich durch die landesrechtliche Regelung der Stationsapotheker nichts ändern.

Reimert kündigte an, dass der BVKA eine Mustervereinbarung zwischen dem Krankenhausträger und der krankenhausversorgenden Apotheke vorlegen werde, die den apothekenrechtlichen Vorgaben Rechnung trägt. Darin seien insbesondere die fachliche Zuordnung der Stationsapotheker zur Krankenhaus- oder krankenhausversorgenden Apotheke, die Abgrenzung der Aufgabenbereiche und die umfassende Verantwortung des Apothekenleiters für die pharmazeutische Information und Beratung der Patienten, Ärzte und Mitarbeiter des Krankenhauses zu regeln.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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