Ausbildung, Klinikpflege, Altenpflege

Diese Maßnahmen sind im Sofortprogramm Pflege enthalten

Berlin - 23.05.2018, 17:00 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium hat am heutigen Mittwoch die im Sofortprogramm Pflege enthaltenen Maßnahmen vorgestellt. (Foto: Imago)

Das Bundesgesundheitsministerium hat am heutigen Mittwoch die im Sofortprogramm Pflege enthaltenen Maßnahmen vorgestellt. (Foto: Imago)


Pflege attraktiver machen

Das sind die wichtigsten Reformvorhaben für die ambulante Pflege:

  • Statt wie im Koalitionsvertrag vorgesehen 8000 neue Stellen zu schaffen, will Spahn gleich 13.000 neue Pfleger für den ambulanten Sektor finden. Rein rechnerisch entspräche dies also einer neuen Pflegekraft pro Einrichtung. Je nach Bewohneranzahl, sollen die Heime aber unterschiedlich profitieren: Am meisten zusätzliche Mittel erhalten Heime mit mehr als 120 Bewohnern – hier sollen zwei neue Stellen pro Einrichtung geschaffen werden. Die Zuschläge sollen „schnell und unbürokratisch“ fließen. Was die Finanzierung betrifft, soll die GKV jährlich eine Pauschale an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zahlen. Der GKV-Spitzenverband soll dazu eine Umlage pro Versicherten bei jeder Krankenkasse einfordern.
  • Auch die ambulanten Pflegeeinrichtungen sollen im ersten Ausbildungsjahr ihrer Azubis bei der Ausbildungsfinanzierung entlastet werden.
  • Um die Pflege am Bett zu entlasten, soll mehr Geld in die Digitalisierung der Stationen und Heime fließen. Die Pflegeversicherung soll eine einmalige 40-prozentige Kofinanzierung neuer digitaler Ausrüstungen beisteuern. Insgesamt soll jedes Heim bis zu 30.000 Euro dafür beantragen dürfen.
  • Das BMG will die Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und der Pflege verbessern und die Heime verpflichten, Kooperationsverträge mit Ärzten abzuschließen. Bislang ist dies in einer „Soll-Regelung“ formuliert.
  • Für pflegende Angehörige soll es künftig leichter werden, eine stationäre medizinische Rehabilitation zu beantragen.

Mit diesen Maßnahmen soll die Attraktivität des Pflegeberufes erhöht werden:

  • Die Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, jährlich etwa 70 Millionen Euro mehr in Leistungen zur Gesundheitsförderung in Kliniken und Pflegeheimen zu investieren.
  • „Zielgerichtete Maßnahmen in der Alten- und Krankenpflege“ zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen über einen Zeitraum von vier Jahren finanziell unterstützt werden. Dabei soll es etwa um die Abdeckung „besonderer Betreuungsbedarfe“ jenseits der üblichen Öffnungszeiten von Kitas gehen.

Auf den Vorschlag des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, ausgebildeten Krankenpflegern eine Prämie zu zahlen, wenn diese in ihren Beruf zurückkehren, ging Spahn vorerst nicht ein.

Aus dem BMG hieß es zu dem Reformpaket, das am 1 Januar 2019 in Kraft treten soll: „Mit einfachen, klaren und finanziell unterlegten Sofortmaßnahmen wollen wir das klare Signal setzen: Wir haben verstanden.“  Im Gegensatz zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz, dessen Eckpunkte Spahn vorher nicht mit den Regierungsfraktionen im Bundestag abgestimmt hatte, sind die Maßnahmen im Pflege-Paket bereits mit Union und SPD konsentiert.

So teilte Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, beispielsweise mit: „Die Botschaft, dass es weiteren dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Pflege gibt, ist angekommen. Die Koalition handelt schnell und entschlossen mit einem Sofortprogramm, das am 1.1.2019 in Kraft treten soll. Unser Ziel ist es, dass so schnell wie möglich spürbare Verbesserungen bei den Pflegekräften ankommen.“

Und auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, begrüßte die Reformmaßnahmen: „Wie versprochen: Die Arbeit der Menschen, die unsere Eltern und Großeltern pflegen, hat unsere Wertschätzung. Ich begrüße es sehr, dass im Eckpunktepapier die Pflege im Krankenhaus und in der stationären Langzeitpflege gleichermaßen in den Blick genommen werden. Für die Pflege am Krankenbett ist die vollständige Refinanzierung jeder aufgestockten Stelle ebenso eine maßgebliche Verbesserung wie die vollständige Kostenübernahme für Tarifsteigerungen schon ab diesem Kalenderjahr. Die Ausgliederung der Personalkosten aus den DRG-Pauschalen bis 2020 umzusetzen, ist ambitioniert, aber machbar.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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