Ausbildung, Klinikpflege, Altenpflege

Diese Maßnahmen sind im Sofortprogramm Pflege enthalten

Berlin - 23.05.2018, 17:00 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium hat am heutigen Mittwoch die im Sofortprogramm Pflege enthaltenen Maßnahmen vorgestellt. (Foto: Imago)

Das Bundesgesundheitsministerium hat am heutigen Mittwoch die im Sofortprogramm Pflege enthaltenen Maßnahmen vorgestellt. (Foto: Imago)


In ihrem Koalitionsvertrag hat die Große Koalition ein ganzes Kapitel der Pflege gewidmet. Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor einigen Wochen als sein erstes großes Vorhaben das GKV-Versichertenentlastungsgesetz auf den Weg brachte, folgt nun genau diese Pflegereform. Das Bundesgesundheitsministerium setzt gleich an mehreren Stelle im Pflegesektor an. Das große Ziel: Den Pflegeberuf samt seiner Ausbildung und den Arbeitsbedingungen wieder attraktiver machen.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD hieß es zur Pflege: „Wir werden die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar verbessern. Es werden Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich ergriffen und dafür zusätzliche Stellen zielgerichtet gefördert.“ Die Rede ist unter anderem von 8000 neuen Stellen in Pflegeheimen und von einer Stärkung der Bezahlung der Pfleger.

Kurz nach seinem Amtsantritt definierte Spahn diese Sofortmaßnahmen neben den GKV-Finanzen und dem Ärztesektor auch als eines seiner drei Top-Themen. Diesen Worten lässt der CDU-Politiker nun Taten folgen: Sein Ministerium hat am heutigen Mittwoch in Berlin die ersten Eckpunkte des Programms vorgestellt. DAZ.online war dabei. Das sind die wichtigsten Punkte der Pflegereform für den Krankenhausbereich:

  • Um die Personalbesetzung auf den Stationen zu verbessern, soll künftig jede neue Pflegestelle von den Kostenträgern vollständig finanziert werden. Obergrenzen und Eigenanteile der Kliniken entfallen. Das mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführte Pflegestellen-Förderprogramm wird somit weitergeführt und sogar ausgebaut.
  • Lineare und strukturelle Tarifsteigerungen sollen künftig vollständig von den Kostenträgern finanziert werden. Bislang wurden diese nur hälftig refinanziert.
  • Um mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, sollen die Ausbildungsvergütungen von Azubis in der (Kinder-)Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kostenträgern finanziert werden. Über den Krankenhausstrukturfonds sollen künftig auch Investitionen in Ausbildungsstätten gefördert werden.
  • Es soll künftig einfacher für Kliniken werden, für Patienten mit erhöhtem Pflegeaufwand auch erhöhte Vergütungen abzurechnen.
  • Weil die Länder in den vergangenen Jahren ihren Investitionspflichten im Kliniksektor nur unzureichend nachkamen, mussten die Kliniken oftmals Eigenmittel einsetzen, dies ging auch zu Lasten der Pflege. Um diese Situation zu entlasten, soll der Krankenhausstrukturfonds ausgebaut werden. Gleichzeitig sollen die Länder verpflichtet werden, ihre Fördervolumen aufrecht zu erhalten.
  • In Zukunft sollen alle Pflegepersonalkosten in Kliniken vollständig unabhängig von den Fallpauschalen abgerechnet werden können. Ab dem Jahr 2020 soll die Klinikvergütung aus „einer Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung“ bestehen.

Pflege attraktiver machen

Das sind die wichtigsten Reformvorhaben für die ambulante Pflege:

  • Statt wie im Koalitionsvertrag vorgesehen 8000 neue Stellen zu schaffen, will Spahn gleich 13.000 neue Pfleger für den ambulanten Sektor finden. Rein rechnerisch entspräche dies also einer neuen Pflegekraft pro Einrichtung. Je nach Bewohneranzahl, sollen die Heime aber unterschiedlich profitieren: Am meisten zusätzliche Mittel erhalten Heime mit mehr als 120 Bewohnern – hier sollen zwei neue Stellen pro Einrichtung geschaffen werden. Die Zuschläge sollen „schnell und unbürokratisch“ fließen. Was die Finanzierung betrifft, soll die GKV jährlich eine Pauschale an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zahlen. Der GKV-Spitzenverband soll dazu eine Umlage pro Versicherten bei jeder Krankenkasse einfordern.
  • Auch die ambulanten Pflegeeinrichtungen sollen im ersten Ausbildungsjahr ihrer Azubis bei der Ausbildungsfinanzierung entlastet werden.
  • Um die Pflege am Bett zu entlasten, soll mehr Geld in die Digitalisierung der Stationen und Heime fließen. Die Pflegeversicherung soll eine einmalige 40-prozentige Kofinanzierung neuer digitaler Ausrüstungen beisteuern. Insgesamt soll jedes Heim bis zu 30.000 Euro dafür beantragen dürfen.
  • Das BMG will die Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und der Pflege verbessern und die Heime verpflichten, Kooperationsverträge mit Ärzten abzuschließen. Bislang ist dies in einer „Soll-Regelung“ formuliert.
  • Für pflegende Angehörige soll es künftig leichter werden, eine stationäre medizinische Rehabilitation zu beantragen.

Mit diesen Maßnahmen soll die Attraktivität des Pflegeberufes erhöht werden:

  • Die Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, jährlich etwa 70 Millionen Euro mehr in Leistungen zur Gesundheitsförderung in Kliniken und Pflegeheimen zu investieren.
  • „Zielgerichtete Maßnahmen in der Alten- und Krankenpflege“ zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen über einen Zeitraum von vier Jahren finanziell unterstützt werden. Dabei soll es etwa um die Abdeckung „besonderer Betreuungsbedarfe“ jenseits der üblichen Öffnungszeiten von Kitas gehen.

Auf den Vorschlag des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, ausgebildeten Krankenpflegern eine Prämie zu zahlen, wenn diese in ihren Beruf zurückkehren, ging Spahn vorerst nicht ein.

Aus dem BMG hieß es zu dem Reformpaket, das am 1 Januar 2019 in Kraft treten soll: „Mit einfachen, klaren und finanziell unterlegten Sofortmaßnahmen wollen wir das klare Signal setzen: Wir haben verstanden.“  Im Gegensatz zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz, dessen Eckpunkte Spahn vorher nicht mit den Regierungsfraktionen im Bundestag abgestimmt hatte, sind die Maßnahmen im Pflege-Paket bereits mit Union und SPD konsentiert.

So teilte Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, beispielsweise mit: „Die Botschaft, dass es weiteren dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Pflege gibt, ist angekommen. Die Koalition handelt schnell und entschlossen mit einem Sofortprogramm, das am 1.1.2019 in Kraft treten soll. Unser Ziel ist es, dass so schnell wie möglich spürbare Verbesserungen bei den Pflegekräften ankommen.“

Und auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, begrüßte die Reformmaßnahmen: „Wie versprochen: Die Arbeit der Menschen, die unsere Eltern und Großeltern pflegen, hat unsere Wertschätzung. Ich begrüße es sehr, dass im Eckpunktepapier die Pflege im Krankenhaus und in der stationären Langzeitpflege gleichermaßen in den Blick genommen werden. Für die Pflege am Krankenbett ist die vollständige Refinanzierung jeder aufgestockten Stelle ebenso eine maßgebliche Verbesserung wie die vollständige Kostenübernahme für Tarifsteigerungen schon ab diesem Kalenderjahr. Die Ausgliederung der Personalkosten aus den DRG-Pauschalen bis 2020 umzusetzen, ist ambitioniert, aber machbar.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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