Ausbildung, Klinikpflege, Altenpflege

Diese Maßnahmen sind im Sofortprogramm Pflege enthalten

Berlin - 23.05.2018, 17:00 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium hat am heutigen Mittwoch die im Sofortprogramm Pflege enthaltenen Maßnahmen vorgestellt. (Foto: Imago)

Das Bundesgesundheitsministerium hat am heutigen Mittwoch die im Sofortprogramm Pflege enthaltenen Maßnahmen vorgestellt. (Foto: Imago)


In ihrem Koalitionsvertrag hat die Große Koalition ein ganzes Kapitel der Pflege gewidmet. Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor einigen Wochen als sein erstes großes Vorhaben das GKV-Versichertenentlastungsgesetz auf den Weg brachte, folgt nun genau diese Pflegereform. Das Bundesgesundheitsministerium setzt gleich an mehreren Stelle im Pflegesektor an. Das große Ziel: Den Pflegeberuf samt seiner Ausbildung und den Arbeitsbedingungen wieder attraktiver machen.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD hieß es zur Pflege: „Wir werden die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar verbessern. Es werden Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich ergriffen und dafür zusätzliche Stellen zielgerichtet gefördert.“ Die Rede ist unter anderem von 8000 neuen Stellen in Pflegeheimen und von einer Stärkung der Bezahlung der Pfleger.

Kurz nach seinem Amtsantritt definierte Spahn diese Sofortmaßnahmen neben den GKV-Finanzen und dem Ärztesektor auch als eines seiner drei Top-Themen. Diesen Worten lässt der CDU-Politiker nun Taten folgen: Sein Ministerium hat am heutigen Mittwoch in Berlin die ersten Eckpunkte des Programms vorgestellt. DAZ.online war dabei. Das sind die wichtigsten Punkte der Pflegereform für den Krankenhausbereich:

  • Um die Personalbesetzung auf den Stationen zu verbessern, soll künftig jede neue Pflegestelle von den Kostenträgern vollständig finanziert werden. Obergrenzen und Eigenanteile der Kliniken entfallen. Das mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführte Pflegestellen-Förderprogramm wird somit weitergeführt und sogar ausgebaut.
  • Lineare und strukturelle Tarifsteigerungen sollen künftig vollständig von den Kostenträgern finanziert werden. Bislang wurden diese nur hälftig refinanziert.
  • Um mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, sollen die Ausbildungsvergütungen von Azubis in der (Kinder-)Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kostenträgern finanziert werden. Über den Krankenhausstrukturfonds sollen künftig auch Investitionen in Ausbildungsstätten gefördert werden.
  • Es soll künftig einfacher für Kliniken werden, für Patienten mit erhöhtem Pflegeaufwand auch erhöhte Vergütungen abzurechnen.
  • Weil die Länder in den vergangenen Jahren ihren Investitionspflichten im Kliniksektor nur unzureichend nachkamen, mussten die Kliniken oftmals Eigenmittel einsetzen, dies ging auch zu Lasten der Pflege. Um diese Situation zu entlasten, soll der Krankenhausstrukturfonds ausgebaut werden. Gleichzeitig sollen die Länder verpflichtet werden, ihre Fördervolumen aufrecht zu erhalten.
  • In Zukunft sollen alle Pflegepersonalkosten in Kliniken vollständig unabhängig von den Fallpauschalen abgerechnet werden können. Ab dem Jahr 2020 soll die Klinikvergütung aus „einer Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung“ bestehen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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