Deutsche Parkinson-Vereinigung warnt

„Apotheker nicht gegen eine bessere Versorgung der Parkinsonkranken in Stellung bringen“

Stuttgart - 17.05.2018, 09:00 Uhr

Die Deutsche Parkinson-Vereinigung will keine Gräben schaffen zwischen Apothekern und Ärzten – Leidtragende sei der Patient. (Foto: reativa Images / stock.adobe.com)

Die Deutsche Parkinson-Vereinigung will keine Gräben schaffen zwischen Apothekern und Ärzten – Leidtragende sei der Patient. (Foto: reativa Images / stock.adobe.com)


Fehlmedikation bei Parkinson kostet zig Millionen

Zudem führt die dPV eine vor kurzem durchgeführte Rechnung heran, wonach eine optimale Arzneimittel-Versorgung aller Parkinsonpatienten sogar Kosten sparen könne. Der Verband begründet dies auch: Wenn die Medikation, die bei Parkinson mit oft mehr als 15 aufeinander abzustimmenden Wirkstoffen komplex sein kann, medizinisch korrekt und ungestört erfolgen könnte, würden tausende teure Krankenhausaufenthalte entfallen.

In einer Mitteilung zum Welt-Parkinson-Tag am 11. April hieß es, die Organisation erfahre immer wieder aus dem Kreis ihrer Mitglieder und von Parkinson-Spezialisten von tragischen Fällen, in denen Patienten infolge eines medizinisch nicht gerechtfertigten Medikamentenaustauschs über Wochen medikamentös komplett neu eingestellt werden müssen – bei ihren niedergelassenen Ärzten oder im Krankenhaus. Die Kosten eines mindestens zweiwöchigen stationären Aufenthalts zur medikamentösen Neueinstellung ließen sich dabei mit rund 7000 Euro beziffern. Müsse beispielsweise nur jeder zwanzigste Patient zur Neueinstellung ins Krankenhaus, koste das die Beitragszahler bereits über 150 Millionen Euro.

Rabattverträge wiegen Kosten von Klinikaufenthalten nicht auf

Einsparungen durch Rabattverträge der Kassen könnten diese Verschwendung von Beiträgen jedenfalls kaum aufwiegen, erklärte der dPV-Geschäftsführer Merhoff damals. Er fordert daher die Bundesregierung und insbesondere den neuen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, sich der Sache anzunehmen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Rabattverträge für kritische Wirkstoffe verbieten

von Dr. Thomas Müller-Bohn am 17.05.2018 um 9:52 Uhr

Der Vorwurf, dass Apotheker regelmäßig Wirkstoffe substituieren, ist für jeden Insider absurd. Viel wahrscheinlicher ist, dass die Patienten einen durch Rabattverträge begründeten Austausch missverstehen. Das alles könnte man vermeiden, wenn man die vollkommen vermurkste Idee der Substitutionsverbote neu denkt. Bei kritischen Wirkstoffen sollte nicht der Austausch der Arzneimittel, sondern das Abschließen von Rabattverträgen verboten werden. Unter Minister Gröhe hat diese Logik bei den Grippeimpfstoffen gegriffen, aber unter seinen Amtsvorgängern ist die Liste der Substitutionsverbote leider komplett in die falsche Richtung losgegangen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Rabattverträge für kritische

von Joachim Löw am 17.05.2018 um 12:04 Uhr

Parkinson-Patienten und ihre Verbände verstehen den durch die Aut-idem-Regelung gesetzlich vorgeschriebenen Austausch von einigen ihrer bis zu 15 Präparate in der Apotheke nicht etwa miss - sie leiden jedoch darunter. Der Vorwurf richtet sich dabei keineswegs an die Apotheker, die durch die Vorgaben und den Retax-Druck der Kassen nachvollziehbar nur das Rabattarzneimittel abgeben (können), obwohl medizinische Bedenken dagegen sprechen und die medikamentöse Einstellung der Patienten gefährdet. Vielmehr ist die Politik gefragt, die Versorgung an dieser Stelle zu verbessern. Sie tut sich verständlicher Weise schwer damit, weil ein etwaiges Verbot aller Rabattverträge in dieser prekären Indikation (wie von dem Vorredner hier vorgeschlagen) Einsparungen der Kassen in Millionenhöhe gefährdet. Bei allem Verständnis für die Bedeutung von Rabattverträgen für das System dürfen sich die politischen Entscheider jedoch nicht wegducken, wenn prinzipiell sinnvolle Regelungen zu Verwerfungen in der Versorgung bestimmter Patientengruppen führen. Sie sind bei allen Schwierigkeiten in der Pflicht, eine Lösung im Sinne jener Patienten zu finden, die aus medizinischen Gründen nicht für die Aut-idem-Regelung geeignet sind, wenn die Ankündigung von mehr Patientenorientierung im Koalitionsvertrag nicht nur eine wohlklingende Floskel in der Präambel sein soll.

AW: Rabattverträge für kritische

von Karl Friedrich Müller am 17.05.2018 um 12:16 Uhr

Das Problem sind die Krankenkassen. Inzwischen werden die Ärzte, auch Neurologen, massiv gegängelt, keine aut idem Kreuze zu setzen. Billig zu verordnen, Importe. So dass sich auch Fachärzte nicht an pharmazeutische Bedenken halten, selbst austauschen, also anderes verordnen als bisher. Aus Angst oder Frust.
Nach den Subsititutionsregeln haben wir dann keine Möglichkeiten mehr, pharmazeutische Bedenken anzuwenden
Die Kassen haben zu viel Macht und nützen das gnadenlos aus bis zur Nötigung und Vertragsbruch.
Das darf eigentlich nicht sein und gehört unterbunden.

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