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Gesundheitspolitik
Zurück zur Parität
Bundestag beschließt Entlastungen für GKV-Versicherte
Noch tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwar den allgemeinen Beitragssatz (14,6%) zu gleichen Teilen, nicht aber den Zusatzbeitrag. Das soll sich zum 1. Januar 2019 ändern. Dann kehrt wieder gänzliche Parität in der GKV ein.
Das Gesetz sieht überdies eine Entlastung kleiner Selbstständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. So soll der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige ab 2019 auf rund 171 Euro halbiert werden. Zugleich sollen die Krankenkassen unklare Mitgliedschaften in der GKV beenden. Bisher war das nur möglich, wenn ein freiwillig Versicherter, etwa ein Selbstständiger, seinen Austritt aus der Krankenkasse erklärte.
Nicht zuletzt will das Gesetz ran an den Speck der Krankenkassen: Ihre Finanzreserven dürfen künftig den Umfang einer Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Überschüssige Reserven müssen ab dem Jahr 2020 über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, soll vorab eine Reform des Risikostrukturausgleichs auf den Weg gebracht werden. Bereits ab dem Beschluss im Bundestag dürfen Krankenkassen, die über mehr als eine Monatsausgabe an Finanzreserven verfügen, ihren Zusatzbeitragssatz nicht mehr anheben.
Spahn: 8 Milliarden Euro Entlastung
Minister Spahn erklärte: „Mit diesem Gesetz entlasten wir die Beitragszahler langfristig um acht Milliarden Euro. Die Krankenkassen müssen künftig ihre Überschüsse an sie zurückgeben. Kleine Selbstständige und Existenzgründer profitieren von erheblichen Entlastungen. Und außerdem zahlen Arbeitnehmer und Rentner kommendes Jahr nur noch den halben Zusatzbeitrag. Weiteren finanziellen Spielraum haben die Krankenkassen bei den Zusatzbeiträgen, die 2019 im Schnitt um mindestens 0,1 Prozentpunkte sinken können. Selbst wenn die Pflegebeiträge steigen, bleibt im nächsten Jahr mehr Netto vom Brutto.“ |
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