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GKV-Versichertenentlastungsgesetz
Kabinett beschließt Rückkehr zu paritätischen GKV-Beiträgen
Die Große Koalition bringt die für kommendes Jahr geplante Milliarden-Entlastung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg. Ab 1. Januar 2019 sollen die derzeit allein von ihnen zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Das Gesetz enthält eine Reihe weiterer Entlastungen. Das größte Ziel von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurde jedoch verschoben.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte vor einigen Wochen einen ersten Entwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes vorgelegt, das noch einige weitergehende Maßnahmen enthielt als der jetzige Kabinettsbeschluss. Dem ersten Entwurf zufolge war nämlich geplant, die Kassen zu zwingen, per Beitragssenkungen ihre Milliarden-Rücklagen abzubauen. Mit dieser Idee fand Spahn jedoch keine Mehrheit beim Koalitionspartner und auch in den eigenen Reihen rumorte es diesbezüglich. Nun soll die Verpflichtung erst ab dem 1. Januar 2020 angewendet werden. Zudem wird sie an die Bedingung geknüpft, dass bis dahin eine Reform des Finanzausgleichs unter den Kassen geschafft ist. Laut Entwurf wären dadurch dann ab 2020 Beitragssenkungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich möglich.
Nach dem jetzt vom Kabinett beschlossenen Entwurf werden Arbeitnehmer und Rentner durch die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung um 6,9 Milliarden Euro jährlich entlastet, im Gegenzug müssen Arbeitgeber und Rentenversicherung entsprechend mehr zahlen. Aus dem Arbeitgeberlager kommt Kritik an zusätzlichen Belastungen. Seit 2015 setzt sich der Gesamtbeitrag aus einem einheitlichen allgemeinen Satz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen. Der feste Satz liegt bei 14,6 Prozent und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die Zusatzbeiträge, die die Kassen für sich festlegen, müssen die Mitglieder bisher alleine schultern. Sie liegen derzeit im Schnitt bei 1,0 Prozent. In den Koalitionsgesprächen hatte die SPD darauf gedrungen, dass Arbeitgeber und -nehmer den Gesamtbeitrag wieder paritätisch tragen sollen.
8 Milliarden Euro Entlastung für Arbeitnehmer
Insgesamt sieht der von Spahn vorgelegte Entwurf Beitragsentlastungen von rund acht Milliarden Euro jährlich vor. Das Gesetz, das für besonders eilbedürftig erklärt wurde, kommt nun in den Bundestag. Zustimmungspflichtig im Bundesrat ist es nicht. Am 1. Januar 2019 soll es in Kraft treten. Neben den paritätischen GKV-Beiträgen enthält das Gesetz auch eine Entlastung für Kleinselbstständige, die sich gesetzlich versichern wollen. Ab 2019 wird deren monatlicher Mindestbeitrag auf 171 Euro halbiert. Außerdem will die Regierung die Beitragsschulden bei ungeklärten Mitgliedschaften abbauen. Durch verzogene, aber nicht mehr „aktive“ GKV-Mitglieder hatten sich bei den Kassen teils hohe Beitragsschulden angesammelt. Die Kassen sollen solche Mitgliedschaften nun zwangsweise beenden.
Spahn ist trotz der zahlreichen Abschwächungen gegenüber seinem Referentenentwurf zufrieden mit seinem ersten Gesetz: „Heute ist ein guter Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland! Wir entlasten die Beitragszahler um rund 8 Milliarden Euro jährlich. Gerade kleinere Selbstständige mit geringen Einnahmen werden spürbar entlastet. Bei den Krankenkassen sorgen wir für mehr Wettbewerb, denn dieser soll nicht mehr länger dadurch verzerrt werden, dass einige Krankenkassen zu viele Finanzreserven angehäuft haben. Das ist das erste von mehreren Gesetzen, mit denen wir die Situation der gesetzlich Versicherten ganz konkret verbessern.“
1 Kommentar
RX
von Dr Schweikert-Wehner am 06.06.2018 um 11:47 Uhr
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