Skandal um mögliche Unterdosierungen

Gericht verhandelt weiter über Hirnverletzung des Zyto-Apothekers

Essen - 14.03.2018, 09:00 Uhr

Litt Peter S. an einem „hirnorganischen Psychosyndrom“? (Foto: hfd / DAZ.online)

Litt Peter S. an einem „hirnorganischen Psychosyndrom“? (Foto: hfd / DAZ.online)


Stadt wusste bislang nichts von Hirnschädigungen

Laut Nebenklagevertretern haben die Verteidiger mit den Diskussionen um den psychischen Gesundheitszustand von S. ihrem Mandanten keinen Gefallen getan – sondern womöglich die „Büchse der Pandora“ geöffnet, wie ein Anwalt laut „Correctiv“ erklärte. Ein Kollege brachte ins Spiel, die Hirnschädigung bei der Bundeswehr zu melden – da S. den Rang eines Hauptmanns bei der Bundeswehr habe, so dass womöglich Konsequenzen drohen.

Unklar ist auch, wie S. jahrelang eine Apotheke mit vielen Dutzend Mitarbeitern zuverlässig geführt haben soll, wenn er gleichzeitig nicht Herr seiner Sinne war. „Das ist uns überhaupt nicht bekanntgewesen“, erklärte ein Sprecher der Stadt Bottrop gegenüber DAZ.online zu den von der Verteidigung vorgebrachten Folgen der Hirnschädigung. „Das ist uns neu“, sagte er. Von der Amtsapothekerin habe es an der Tätigkeit und Zuverlässigkeit des Apothekers keine Beanstandungen gegeben, die wenigen festgestellten Mängel seien in den vergangenen Jahren schnell behoben worden.

Zu einer möglichen Überprüfung der Betriebserlaubnis der Mutter des Angeklagten, die die Apotheke inzwischen wieder betreibt, wollte er keine Stellung nehmen. Laut einem „Correctiv“-Bericht sollen frühere Mitarbeiter von S. von der Stadt angeschrieben worden sein, um zu erfahren, ob es Bereiche in der Apotheke gab, für die die Mutter „federführend zuständig war“. „Das ist ein laufendes Verwaltungsverfahren“, sagte der Sprecher auf Nachfrage. „Wir sind – wenn überhaupt – am Anfang“, betonte er.

Verteidigung will weitere Zeugen hören

Wenn es nach den Verteidigern geht sollen zwei Onkologen, mit denen S. zusammengearbeitet hat, vor Gericht bezeugen, dass es nach der Inhaftierung des Angeklagten und dem Wechsel der Zyto-Apotheke keine Veränderungen in Farbe und Konsistenz der Krebsmittel gegeben habe. Außerdem soll der Mitarbeiter der Rechtsabteilung von Hexal vernommen werden, beantragte die Verteidigung: Sie legte nahe, dass ein Mitarbeiter seine Aussage nach Beratung durch Hexal-Anwälte vor Gericht einstudiert habe. Der Mitarbeiter – wie auch die Pharmafirma – haben bestritten, dass Vorwürfe der Verteidiger zutreffen, S. habe schwarz aus dem Kofferraum Zytostatika von dem Pharmareferenten eingekauft. So versuchte die Verteidigung, einen Teil der in der von der Staatsanwaltschaft festgestellten Einkaufs-Verkaufs-Differenz der Wirkstoffe zu erklären.

Die eigentlich für die vergangene Woche geplante Anhörung von Sachverständigen zu Wirkstoff-Analysen in festgestellten Zytostatika wurde krankheitsbedingt auf den 22. März verschoben. Dann sollen zwei Sachverständige des Paul-Ehrlich-Instituts und des Landeszentrums Gesundheit NRW auf zwei Gutachter der Verteidigung treffen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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