Bottroper Zyto-Skandal

Staatsanwalt fordert 13,5 Jahre Haft für Zyto-Apotheker Peter S.

Essen - 03.07.2018, 15:50 Uhr

Peter S. vor dem Landgericht Essen. Die Staatsanwaltschaft macht dem Apotheker schwerwiegende Vorwürfe und verlangt eine langjährige Gefängnisstrafe. (j / Foto: hfd / DAZ.online)

Peter S. vor dem Landgericht Essen. Die Staatsanwaltschaft macht dem Apotheker schwerwiegende Vorwürfe und verlangt eine langjährige Gefängnisstrafe. (j / Foto: hfd / DAZ.online)


Im Prozess gegen den Bottroper Apotheker Peter S. beginnt das Gericht mit den Plädoyers: Die Staatsanwaltschaft fordert wegen Betrugsdelikten und versuchter Körperverletzung insgesamt 13,5 Jahre Haft. Für den Staatsanwalt ist es an Dreistigkeit kaum zu überbieten, dass S. trotz einer Anzeige im Jahr 2014 weiter unterdosiert hat: Er fordert ein lebenslanges Berufsverbot für den Apotheker.

Wenn es nach der Staatsanwaltschaft Essen geht, muss der Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. insgesamt 13 Jahre und 6 Monate in Haft, berichtet der WDR. Sie hatte ihn im vergangenen Jahr wegen Abrechnungsbetrug in Höhe von 56 Millionen Euro, wegen Hygieneverstößen und versuchter Körperverletzung in 27 Fällen angeklagt. In seinem Plädoyer hat Staatsanwalt Rudolf Jakubowski diese Fälle zu insgesamt 59 Fällen monatlichen Abrechnungsbetrugs sowie einem Fall eines Organisationsdeliktes zusammengefasst, das auch die versuchten Körperverletzungen umfasst.

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Schon 2013 hatte es eine Anzeige gegen S. mit dem Vorwurf der Unterdosierungen gegeben, doch wurden die Ermittlungen damals eingestellt. Laut Jakubowski ist es an Dreistigkeit schwer zu überbieten, dass S. offenbar weiterhin unterdosiert hat, sagte der Staatsanwalt laut Westdeutscher Allgemeiner Zeitung. Er sprach davon, dass der Fall einen beispiellosen Umfang habe. Der Staatsanwalt forderte außerdem ein lebenslanges Berufsverbot für S. „Er kann und soll als Apotheker nie wieder arbeiten, auch nicht als Angestellter“, sagte er. Der Apotheker habe sich „in beispielloser Weise schuldig gemacht“ – auch wenn sich nicht alle Vorwürfe der Anklage bestätigt hätten. Strafmildernd sehe er wenig, sagte er.

Außerdem soll der seit mehr als anderthalb Jahren in Untersuchungshaft sitzende Apotheker auch die Prozesskosten der Nebenkläger übernehmen. Der Staatsanwalt plädierte dafür, dass der Haftbefehl gegen den Apotheker verlängert werden solle, da er weiterhin Fluchtgefahr sieht.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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