Unzulässige Werbung

Geldstrafen für Jardiance-„Festgirlanden“

Stuttgart - 12.10.2017, 09:00 Uhr

Boehringer Ingelheim wollte kein Foto der realen Girlanden
bereitstellen, um „beanstandete Materialien“ nicht weiter zu verbreiten. (Foto:
paffy / stock.adobe.com)

Boehringer Ingelheim wollte kein Foto der realen Girlanden bereitstellen, um „beanstandete Materialien“ nicht weiter zu verbreiten. (Foto: paffy / stock.adobe.com)


„Äußerst ungewöhnlich für eine Schreibtischlektüre“

Und es gab ein weiteres Problem: In Praxen, in denen die Girlande tatsächlich aufgehängt wurde, konnten zwar einzelne Seiten aufgrund sehr großer Schriftgrößen gelesen werden – nicht jedoch die Pflichtangaben. Dies sei „für die Lesbarkeit bei einem erheblichen Abstand erforderlich“, heißt es in der Entscheidung der Spruchkammer. Auch waren die Vorder- und Rückseiten mit identischen Texten bedruckt. „Insoweit war die Gestaltung ideal für das Aufhängen im Besuchszimmer einer Arztpraxis oder ähnlichen Räumen, sie wäre aber äußerst ungewöhnlich für eine Schreibtischlektüre gewesen“, heißt es. „Dass dies nicht im Archivraum der Praxis erfolgt, sondern in Bereichen, die auch von Patienten besucht werden, erscheint der Schiedsstelle offensichtlich.“ Dies verstieß nach Ansicht des Gremiums auch gegen das Verbot der Laienwerbung für rezeptpflichtige Arzneimittel.

Was sagen die Pharmafirmen dazu?

„Als ethisches Unternehmen und FSA-Mitglied nehmen wir diese Beanstandung sehr ernst und haben mit allen Mitarbeitern, die mit der Erstellung von Informations- und Werbematerialien betraut sind, eine Wiederholungsschulung zur Einhaltung der Compliance-Vorschriften durchgeführt“, erklärten Boehringer Ingelheim und Lilly Deutschland gegenüber DAZ.online. „Uns ist kein Fall bekannt geworden, in dem der Leporello in einer Praxis aufgehängt wurde. Die Beanstandung des FSA zielt auf die theoretische Möglichkeit.“

Alle Mitarbeiter würden regelmäßig in Bezug auf die Einhaltung von Compliance-Regeln geschult, erklärt Lilly darüber hinaus. „Dazu nutzen wir stets auch reale Beispiele, denn so lässt sich am besten für die vielen kleinen und großen Stolpersteine sensibilisieren.“

Die Angesichts der Herstellungskosten von über 3 Euro relativ kleine Strafe von rund 43 Cent pro Stück hat für die Firmen also zumindest einen Vorteil: Sie haben ein neues Stolperstein-Beispiel hinzugewonnen – in Herzform. Unklar blieb zunächst, ob Boehringer Ingelheim und Lilly auch Gerichtsverfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz drohen. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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