Unzulässige Werbung

Geldstrafen für Jardiance-„Festgirlanden“

Stuttgart - 12.10.2017, 09:00 Uhr

Boehringer Ingelheim wollte kein Foto der realen Girlanden
bereitstellen, um „beanstandete Materialien“ nicht weiter zu verbreiten. (Foto:
paffy / stock.adobe.com)

Boehringer Ingelheim wollte kein Foto der realen Girlanden bereitstellen, um „beanstandete Materialien“ nicht weiter zu verbreiten. (Foto: paffy / stock.adobe.com)


Wegen einer Werbeaktion der besonderen Art werden Boehringer Ingelheim und Lilly zur Kasse gebeten: In einer Auflage von 70.000 Stück schickten sie aufklappbare Werbemittel in Herzform an Ärzte – bedruckt mit Aussagen zum Arzneimittel. Doch damit verstießen sie gegen mehrere Verbote.

Seit einigen Jahren haben sich mehrere große Pharmafirmen im Rahmen der „Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ (FSA) selbst verpflichtet, bei der Bewerbung ihrer Arzneimittel nicht zu fragwürdigen Mitteln zu greifen. Wo die Grenzen dieses Ehrenkodex liegen, darüber muss regelmäßig eine Spruchkammer der FSA entscheiden. Die Pharmafirmen Boehringer Ingelheim und Lilly Deutschland – die einige Arzneimittel im Rahmen einer Allianz zusammen vermarkten – müssen nun jeweils 15.000 Euro an die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und den Naturschutzbund (NABU) Deutschland zahlen.

Stein des Anstoßes: Werbematerialen für das Diabetes-Mittel Jardiance, die der FSA als Festgirlande bezeichnet. Die Herzform war dabei nicht Stein des Anstoßes – auch nicht der Inhalt: Die „Festgirlande“ war mit Aussagen zu einem rezeptpflichtigen Arzneimittel bedruckt. Doch in der Gestaltung des Materials verstießen die Firmen gegen das Geschenkeverbot und das Verbot der Laienwerbung, entschied das FSA-Gremium. Die Firmen hatten hingegen vorgebracht, es handele sich um eine Broschüre, die „als Leporello aufklappbar und in Herzform gestaltet“ sei – und nicht um ein Geschenk.

„Let’s celebrate“

Mit der Form sollte symbolisch auf den Zusatznutzen für Patienten mit kardiovaskulärer Erkrankung aufmerksam gemacht werden, argumentierten die Firmen. „Let’s celebrate“ und „entdecken Sie noch mehr auf der beigelegten Festgirlande“ schrieben sie auf eine Karte, die dem in einer Auflage von 70.000 Stück an Ärzte verschickten Werbeprodukt beilag.

Man beschäftigte sich auch länger mit der Frage, ob die Girlande zum Aufhängen bestimmt war – oder nur zur Lektüre durch den Arzt. Die Verwendung des Wortes „Entdecken“ sei ein Hinweis auf den Informationszweck des Werbemittels, argumentierten die Pharmakonzerne – während das FSA-Gremium vorgestanzte Ösen entdeckte, „die zur Aufnahme eines Hakens, einer Reißzwecke, eines Bindfadens o.ä.“ genutzt werden kann.  



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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