Patientenquittung

Was rechnet mein Arzt eigentlich mit der Kasse ab?

Remagen - 07.07.2017, 12:00 Uhr

Wie viel kostet welche Untersuchung beim Arzt? Patienten haben Anspruch auf eine Quittung? (Foto: Maksym Yemelyanov / Fotolia)

Wie viel kostet welche Untersuchung beim Arzt? Patienten haben Anspruch auf eine Quittung? (Foto: Maksym Yemelyanov / Fotolia)


Während Privatversicherte genau erfahren, was ihr Arzt abrechnet und zu welchen Preis, ist das für gesetzlich Versicherte eine ziemliche Black-Box. Muss es aber gar nicht sein. Denn Kassen sind gesetzlich verpflichtet, eine Quittung auszustellen.

„Was hat mein Arztbesuch eigentlich gekostet? Und wieviel gibt meine Krankenkasse für meine Medikamente aus? Informationen dazu gibt es über die Patientenquittung. Jeder gesetzlich Versicherte kann sie bei seiner Krankenkasse anfordern“, schreibt „Der neue Wiesenbote“. Die so genannte „Patientenquittung“ wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahr 2003 eingeführt. Wenn ein GKV-Versicherter zum Arzt geht, legt er seine Gesundheitskarte vor und wird direkt behandelt. Welche Ausgaben er durch die Arztbehandlung, für Arznei-und Hilfsmittel oder auch durch Krankengymnastik, usw. verursacht hat, erfährt der Patient nicht, denn der Arzt wie auch die anderen Leistungserbringer inklusive der Apotheken regeln die Abrechnung mit den Kassen unter sich. Hier soll die Patientenquittung für mehr Transparenz sorgen.  

Tages-oder Quartalsquittung

Patientenquittungen müssen auf Anfrage vom Arzt/Zahnarzt oder bei entsprechender Inanspruchnahme vom Krankenhaus ausgestellt werden. Beim Arzt kann der Patient direkt nach dem Besuch um eine Tagesquittung bitten. Alternativ kann auch eine Quittung über alle Leistungen und vorläufigen Kosten in dem jeweiligen Quartal angefordert werden. Die Quartalsquittung muss spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals geliefert werden. Die Versicherten zahlen für diese eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Euro zuzüglich Versandkosten, wenn die Quittung zugeschickt werden soll. Für die Patientenquittung gibt es kein verbindliches Muster. Sie kann frei gestaltet werden.

Warum „vorläufige Kosten“?

Die Kassenärzte rechnen ihre erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen ab, sondern über ihre Kassenärztlichen Vereinigungen. Durch das Vergütungssystem (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, EBM) erfahren sie erst Monate nach der Behandlung, was sie tatsächlich für die jeweilige Leistung bekommen. In den zeitnah ausgestellten Patientenquittungen können sie deshalb nur eine Schätzung darüber abgeben, was sie aufgrund bisheriger Erfahrungen dafür erwarten würden. 

Wie gut funktioniert es?

Zusätzlich können die Patienten auch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag Informationen über die von Ihnen in den letzten 18 Monaten in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten. Die Versichertenauskünfte der Kassen enthalten nahezu alle medizinischen Leistungen, die über die Gesundheitskarte abgerechnet wurden, also auch etwa Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel. Einige Krankenkassen, wie die obige AOK Bayern, bieten die Einsichtnahme auch Online an.  

Im Dezember 2016 hat die Stiftung Warentest die Ergebnisse einer Erhebung mit fünfzehn Probanden bekannt gemacht, die für die Stiftung verdeckt Patientenquittungen ange­fordert haben. Die bei elf verschiedenen Kassen versicherten Tester suchten im vierten Quartal 2015 teilweise mehr­fach ihre Haus- und Fach­ärzte auf. Nach einer der Behand­lungen baten sie um eine Tages­quittung, nach Ende des Viertel­jahres um eine Quartals­quittung. Im Juli bat jeder seine Krankenkasse um die Versichertenauskunft. „Unser Fazit ist ernüchternd“, sagt Dr. Gunnar Schwan, Projektleiter der Unter­suchung. „Nur 22 der insgesamt 45 erbetenen Quittungen erfüllten die Anforderungen.“ 14 Mal hätten die Tester zwar Daten erhalten, aber nicht strukturiert. Auch an der Verständlichkeit habe es häufig gehapert. Neun Mal habe es gar keine  Quittung gegeben. Die Versicherten­auskünfte der Krankenkassen seien oft kaum über­sicht­licher gewesen als die Quittungen der Ärzte

Zu wenig bekannt

Die Patientenquittung ist bislang wenig bekannt. Wie Stiftung Warentest in Erfahrung gebracht, machen derzeit nicht viele Patienten von ihrem Recht auf Quittungen Gebrauch. Dies hätten Nachfragen bei den Kassen der Testprobanden ergeben. Rund 120 000 Versicherten­auskünfte jähr­lich erteile die Barmer GEK, bei gut 8 Millionen Versicherten nicht viel. Die BKK VBU komme bei einer knappen halben Million Versicherten nicht mal auf 50 Anfragen im Jahr.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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