Patientenquittung

Was rechnet mein Arzt eigentlich mit der Kasse ab?

Remagen - 07.07.2017, 12:00 Uhr

Wie viel kostet welche Untersuchung beim Arzt? Patienten haben Anspruch auf eine Quittung? (Foto: Maksym Yemelyanov / Fotolia)

Wie viel kostet welche Untersuchung beim Arzt? Patienten haben Anspruch auf eine Quittung? (Foto: Maksym Yemelyanov / Fotolia)


Während Privatversicherte genau erfahren, was ihr Arzt abrechnet und zu welchen Preis, ist das für gesetzlich Versicherte eine ziemliche Black-Box. Muss es aber gar nicht sein. Denn Kassen sind gesetzlich verpflichtet, eine Quittung auszustellen.

„Was hat mein Arztbesuch eigentlich gekostet? Und wieviel gibt meine Krankenkasse für meine Medikamente aus? Informationen dazu gibt es über die Patientenquittung. Jeder gesetzlich Versicherte kann sie bei seiner Krankenkasse anfordern“, schreibt „Der neue Wiesenbote“. Die so genannte „Patientenquittung“ wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahr 2003 eingeführt. Wenn ein GKV-Versicherter zum Arzt geht, legt er seine Gesundheitskarte vor und wird direkt behandelt. Welche Ausgaben er durch die Arztbehandlung, für Arznei-und Hilfsmittel oder auch durch Krankengymnastik, usw. verursacht hat, erfährt der Patient nicht, denn der Arzt wie auch die anderen Leistungserbringer inklusive der Apotheken regeln die Abrechnung mit den Kassen unter sich. Hier soll die Patientenquittung für mehr Transparenz sorgen.  

Tages-oder Quartalsquittung

Patientenquittungen müssen auf Anfrage vom Arzt/Zahnarzt oder bei entsprechender Inanspruchnahme vom Krankenhaus ausgestellt werden. Beim Arzt kann der Patient direkt nach dem Besuch um eine Tagesquittung bitten. Alternativ kann auch eine Quittung über alle Leistungen und vorläufigen Kosten in dem jeweiligen Quartal angefordert werden. Die Quartalsquittung muss spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals geliefert werden. Die Versicherten zahlen für diese eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Euro zuzüglich Versandkosten, wenn die Quittung zugeschickt werden soll. Für die Patientenquittung gibt es kein verbindliches Muster. Sie kann frei gestaltet werden.

Warum „vorläufige Kosten“?

Die Kassenärzte rechnen ihre erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen ab, sondern über ihre Kassenärztlichen Vereinigungen. Durch das Vergütungssystem (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, EBM) erfahren sie erst Monate nach der Behandlung, was sie tatsächlich für die jeweilige Leistung bekommen. In den zeitnah ausgestellten Patientenquittungen können sie deshalb nur eine Schätzung darüber abgeben, was sie aufgrund bisheriger Erfahrungen dafür erwarten würden. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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