Nach Todesfällen

Gröhe plant einheitliche Prüfungen für Heilpraktiker

Berlin - 26.09.2016, 17:00 Uhr

Schröpfen ja, Infusionen nein? Nach Todesfällen ist eine Diskussion um Kompetenzen und Befugnisse von Heilpraktikern entbrannt. (Foto: Kzenon / Fotolia)

Schröpfen ja, Infusionen nein? Nach Todesfällen ist eine Diskussion um Kompetenzen und Befugnisse von Heilpraktikern entbrannt. (Foto: Kzenon / Fotolia)


Derzeit gibt es keine bundesweiten Anforderungen

„Angesichts der unterschiedlichen Interessenlagen im Bereich des Heilpraktikerwesens nimmt die Bundesregierung die aktuellen Vorgänge zum Anlass für eine kritische Prüfung im Bereich der komplementärmedizinischen Methoden“, erklärt Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz in der Antwort des BMG. „Ob sich daraus rechtlicher Handlungsbedarf ergibt, wird im Rahmen dieser Prüfung zu entscheiden sein.

Die Gesundheitsministerkonferenz hatte Gröhe erst im Juni aufgefordert, für eine einheitliche Überarbeitung der Zulassungsanforderungen für Heilpraktiker zu sorgen. Das Ministerium halte diesen Schritt „für grundsätzlich geeignet, um den Patientenschutz im Bereich der Zulassung von Heilpraktikern zu verbessern“, erklärt Widmann-Maunz nun. Auf die Frage, welche Anforderungen es für den Inhalt und die Ausbildung gibt, räumt das hierfür zuständige BMG ein, es gäbe „derzeit keine durch Bundesrecht geregelten detaillierten Anforderungen“.

Auch Heilpraktiker dürfen nicht alles

Nach Informationen von DAZ.online will die Bundesregierung die Ausbildung von Heilpraktikern auch zukünftig nicht regeln, doch plant sie zumindest eine kleine Änderung des Heilpraktikergesetzes sowie der zugehörigen Verordnung: Im Rahmen des geplanten Dritten Pflegestärkungsgesetz ist die Erstellung von einheitlichen Leitlinien vorgesehen, wie sie die Gesundheitsministerkonferenz gefordert hatte. Außerdem wolle sie die aktuellen Vorgänge „zum Anlass für die kritische Überprüfung im Bereich der komplementärmedizinischen Methoden nehmen“, erklärt das BMG.

Doch hiermit ist offenbar noch nicht so bald zu rechnen. „Die fachlichen Prüfungen der aufgeworfenen Fragestellungen, die einer abschließenden Bewertung vorausgehen müssen, sind noch nicht abgeschlossen“, erklärt Widmann-Maunz. Sie verweist darauf, dass Heilpraktiker auch heute schon „nicht unbegrenzt“ die Heilkunde ausüben dürften. „Weitergehende Einschränkungen sind im Einzelfall zu prüfen“, schreibt sie.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Heilpraktiker

von Kerstin Marx-Broos am 27.09.2016 um 14:30 Uhr

Nur weil hier ein Heilpraktiker so verantwortungslos gehandelt hat, müssen jetzt ganz viele verantwortungsbewusste darunter leiden!!! Wieviele Scharlatane unter den Schulmediziner gibt es denn, da wird leider nicht wirklich was geändert. Erst vor kurzem wurde wieder ein Bericht in der Zeitung veröffentlicht, wo ein junges Mädchen an einem Anarisma gestorben ist weil der Arzt im Krankenhaus es mit Migräne nach Hause geschickt hat. Die Mutter kämpft schon seit Jahren um Gerechtigkeit, aber der Arzt wurde vor Gericht freigesprochen!
Von daher, warum müssen jetzt alle HP unter dem einen Fall leiden???

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AW: Wieso leiden?

von Christian Becker am 29.09.2016 um 8:47 Uhr

Die "verantwortungsbewussten", wie auch immer die jetzt in der Realität aussehen (ich kenne keine Heilpraktiker persönlich oder als Patient - aber in Diskussionen tauchen die "verantwortungsvollen" immer wieder auf), müssen doch gar nicht leiden. Es geht doch darum, für zukünftige Heilpraktikeraspiranten die Hürden höher zu gestalten. Das sollte die verantwortungsvollen Heilpraktiker, denen nur die Gesundheit ihrer Patienten am Herzen liegt und nicht der durch esoterische, nicht nachgewiesen wirksame oder nachgewiesen unwirksame Methoden erwirtschaftete Profit, überaus freuen.
Denn wenn die Prüfungen jetzt "noch schwerer" werden, dann wächst weniger Konkurrenz nach.

"Heilpraktiker"

von Andreas Kronsbein am 27.09.2016 um 12:33 Uhr

Solange Heilpraktiker ihren Patienten jeden ungeprüften und dubiosen Müll verabreichen dürfen, nützt eine verschärfte Prüfung gar nix. Heilpraktiker sollten den Patienten nur in D zugelassene, nicht rezeptpflichtige AM verabreichen dürfen.

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AW: Sic transit...

von Peter Behnke am 27.09.2016 um 20:53 Uhr

Contergan, Lipobay, Vioxx... schon vergessen?

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