Nach Skandalen

Gröhe legt Gesetz für strengere KBV-Aufsicht vor

Berlin - 23.09.2016, 12:10 Uhr

Nach schlechten Erfahrungen mit der Selbstverwaltung der Kassenärzte will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Regeln für die KBV verschärfen. (Foto: dpa / picture alliance)

Nach schlechten Erfahrungen mit der Selbstverwaltung der Kassenärzte will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Regeln für die KBV verschärfen. (Foto: dpa / picture alliance)


Zwangsgelder von bis zu 10 Millionen Euro

Zukünftig müssen die Selbstverwaltungsorgane dem BMG jährlich detailliert Bericht erstatten und sich alle fünf Jahre durch einen externen Betriebsprüfer kontrollieren lassen. Außerdem will das Ministerium die Kontrollrechte der Vertreterversammlungen schärfen und mehr Transparenz in dem Verwaltungshandeln der Institutionen schaffen. Bei Beteiligungen wie bei der skandalträchtigen APO KG, der gemeinsamen Immobilien-Tochtergesellschaft der KBV und der Apotheker- und Ärztebank, muss die Vertreterversammlung zukünftig „auf der Grundlage geeigneter Daten umfassend über die Chancen und Risiken“ aufgeklärt werden. Doch während ein früheres Eckpunktepapier des Ministeriums einen Genehmigungsvorbehalt für den Haushalt der Selbstverwaltungspartner vorsah, ist dieser, wie bereits Anfang Juli berichtet, nicht mehr vorgesehen. 

Bei Fragen, bei denen es einen gesetzlichen Interpretationsspielraum gibt, soll das BMG zukünftig „Inhaltsbestimmungen“ vornehmen können, an die die Selbstverwaltungspartner gebunden sind und gegen die sie keine Klage einreichen können. Der Gesetzentwurf sieht Zwangsgelder von bis zu 10 Millionen Euro vor. Darüber hinaus kann das Ministerium Unregelmäßigkeiten bei den KBVs zukünftig über einen Vertreter klären lassen, der bei Bedarf auch deren Vorstände überwachen darf – und dessen Kosten die Kassenärzte zu tragen haben.

Mehr Legitimation für den Vorstand

Die Vorstandsvorsitzenden der KBV sowie der anderen Spitzenverbände sollen zukünftig mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden, was laut Gesetzentwurf „die Akzeptanz und Legitimation“ erhöhen soll.

Nicht mehr helfen wird diese Regelung dem aktuellen KBV-Chef Andreas Gassen, dem ein kürzlich erstelltes Rechtsgutachten des BMG „Untreue in einem besonders schweren Fall“ vorwirft. Er hatte der Regelung, dass sein Vorgänger Köhler auch bei einer freiwilligen Amtsniederlegung volle Bezüge erhält, mit zugestimmt. Dies sei „zum einen inhaltlich nicht haltbar und nicht mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar“, so die Gutachter. Laut Staatsanwaltschaft prüft sie die Anschuldigungen gegen Gassen auch im Rahmen ihrer laufenden Ermittlungen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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