Gesundheitspolitik

Gröhe plant Lex KBV

BERLIN (bro/ks) | Nach den Skandalen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung macht das Gesundheitsministerium nun Ernst: Es will die Selbstverwaltung der GKV-Spitzenorganisationen unter strengere Aufsicht stellen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat die Kassenärzt­liche Bundesvereinigung (KBV) in der vergangenen Woche unter Druck gesetzt: Bis zum 23. Mai – dem Tag der KBV-Vertreterversammlung – müsse sie klärende Beschlüsse zu ihren Skandalen treffen. Konkret geht es um ungerechtfertigte Versorgungsansprüche des ehemaligen KBV-Chefs Andreas Köhler, umstrittene Baufinanzierungen und Konflikte im Vorstand. Kommt es nicht zu diesen Beschlüssen, werde eine Staatsaufsicht installiert, hieß es am vorletzten Wochenende.

Letzten Mittwoch meldete sich daraufhin KBV-Vorstandschef Andreas Gassen in einer Videobotschaft zu Wort. Er kündigte für den geschlossenen Teil der Vertreterversammlung entsprechende Vorlagen an – und verwies darauf, dass diese Beschlüsse seit Monaten erarbeitet würden. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass diese auch entsprechend getroffen werden, sodass ich keine wirkliche Sorge habe, dass der Staatskommissar zur KBV kommt.“

Eckpunkte für GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

Ebenfalls letzte Woche tauchten dann „Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV“ auf – ein auf Ende März datiertes Papier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Es zeigt auf, wie die angedrohte Staatsaufsicht aussehen könnte.

Schon jetzt unterliegen im Gesundheitswesen mehrere Spitzenorganisationen aufgrund ihrer wichtigen Aufgaben für die Versorgung einer Rechtsaufsicht durch das BMG. Doch die derzeitigen gesetzlichen Regelungen hält das Ministerium für uneinheitlich und „vor dem Hintergrund neuerer Entwicklungen nicht mehr aus­reichend“, heißt es in dem Papier. Laut SGB IV ist das BMG derzeit zu einer „maßvollen Rechtsaufsicht“ verpflichtet. Das Ministerium muss den Kassen und Kassenärzten also genügend Entscheidungsfreiheiten lassen. Im Falle einer Beanstandung kann es zudem nicht einfach durchgreifen: Vor einer offiziellen Beanstandung stehen Beanstandungsverfahren, Verpflichtungsbescheide, aufsichtsrechtliche Beratungen sowie angemessene Fristen. „Ein derart eingeschränktes und gestuftes Aufsichtsverfahren verhindert in der Praxis oft, dass die Aufsichtsbehörde bei Rechtsverstößen zielgerichtet und schnell einschreiten und weiteren Fehlentwicklungen bestimmt entgegentreten kann“, heißt es im Eckpunktepapier.

Um die Körperschaften künftig besser überwachen zu können, sollen nach den Wünschen des BMG zunächst die internen Kontrollmechanismen gestärkt werden. So sollen in der KBV die ­Vertreterversammlung und beim GKV-Spitzenverband der Verwaltungsrat künftig mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden abwählen können, wenn dieser durch Fehlverhalten auffällt. Ebenso sollen die Vertreterversammlung und der Verwaltungsrat künftig zustimmen müssen, wenn einzelne Mitglieder besonders vergütete Beraterverträge erhalten.

Zudem will das BMG, dass die gesamte Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der Körperschaften regelmäßig und verpflichtend von Wirtschaftsprüfern kontrolliert wird. Auch die Jahresabschlüsse sollen zum Wirtschaftsprüfer. Ferner ist geplant, dass das BMG die Haushalte der KBV und des GKV-Spitzenverbandes nicht mehr nur beanstanden kann, sondern genehmigen muss. Auch sollen Regelungen zu den Entschädigungen der Mitglieder in der KBV-Vertreterversammlung im Ver­waltungsrat des Kassenverbandes transparent gemacht werden.

KBV gibt sich gelassen

Die KBV gibt sich mit Blick auf diesen Montag dennoch gelassen: „Schon heute hat das Bundesgesundheitsministerium ja zahlreiche Möglichkeiten im Rahmen der Wahrnehmung seiner aufsichtsrechtlichen Pflichten. Viele Dinge, die im Entwurf genannt worden sind, hat die Vertreterversammlung im Rahmen ihrer Satzungsklausur ohnehin bereits auf den Weg gebracht, beispielsweise was Einsichtsrechte angeht“, sagt KBV-Sprecher Roland Stahl. Nun müsse man die gesetzlichen Konkretisierungen im Entwurf abwarten. |

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