Nach Skandalen

Gröhe legt Gesetz für strengere KBV-Aufsicht vor

Berlin - 23.09.2016, 12:10 Uhr

Nach schlechten Erfahrungen mit der Selbstverwaltung der Kassenärzte will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Regeln für die KBV verschärfen. (Foto: dpa / picture alliance)

Nach schlechten Erfahrungen mit der Selbstverwaltung der Kassenärzte will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Regeln für die KBV verschärfen. (Foto: dpa / picture alliance)


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will weitere Skandale verhindern: Ein Gesetzentwurf sieht für die Kassenärztliche Bundesvereinigung jährliche Berichte, verschärfte Aufsichtsmöglichkeiten und Zwangsgelder von bis zu 10 Millionen Euro vor. Gegenüber früheren Plänen ruderte das Ministerium jedoch wieder zurück.

Nach den Skandalen um Immobiliengeschäfte, überzogene Ruhegehälter oder „durch nichts zu rechtfertigende“ Benzinkostenpauschalen will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe nun per Gesetz durchgreifen. Ein DAZ.online vorliegender Entwurf sieht verschärfte Berichtspflichten, Aufsichtsmöglichkeiten und Bußgelder für die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV) sowie parallel auch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und den Gemeinsamen Bundesausschuss vor.

Gröhe erklärte, so solle die Selbstverwaltung „vor Selbstblockaden geschützt“ werden, wie er den Funke-Zeitungen sagte. Zukünftig gebe es „schlüssige Vorgaben für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen.“

Es bedarf mehr Kontrolle und Transparenz

Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mehrere Anzeigen in Bezug auf die Vorgänge der KBV gestellt hatte, so gegen den ehemaligen Vorsitzenden Andreas Köhler, will es nun offenbar vergleichbaren Vorfällen in der Zukunft vorbeugen. „Interne Kontrollmechanismen sind für eine funktionierende Selbstverwaltung von großer Bedeutung“, stellt es im Gesetzentwurf fest. Um Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig zu erkennen, bedürfe es „insbesondere einer Stärkung der Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und mehr Transparenz im Verwaltungshandeln.“

Zwar käme dem Selbstverwaltungspartner ein großer Handlungsspielraum zu, der nicht eingeschränkt werden dürfe, solange es sich im rechtlich vertretbaren Rahmen bewegt. Doch diese Einschränkungen der Aufsicht verhinderten in der Praxis häufig, dass das BMG bei Rechtsverstößen „zielgerichtet und schnell einschreiten und weiteren Fehlentwicklungen bestimmt entgegentreten kann“.

Zwangsgelder von bis zu 10 Millionen Euro

Zukünftig müssen die Selbstverwaltungsorgane dem BMG jährlich detailliert Bericht erstatten und sich alle fünf Jahre durch einen externen Betriebsprüfer kontrollieren lassen. Außerdem will das Ministerium die Kontrollrechte der Vertreterversammlungen schärfen und mehr Transparenz in dem Verwaltungshandeln der Institutionen schaffen. Bei Beteiligungen wie bei der skandalträchtigen APO KG, der gemeinsamen Immobilien-Tochtergesellschaft der KBV und der Apotheker- und Ärztebank, muss die Vertreterversammlung zukünftig „auf der Grundlage geeigneter Daten umfassend über die Chancen und Risiken“ aufgeklärt werden. Doch während ein früheres Eckpunktepapier des Ministeriums einen Genehmigungsvorbehalt für den Haushalt der Selbstverwaltungspartner vorsah, ist dieser, wie bereits Anfang Juli berichtet, nicht mehr vorgesehen. 

Bei Fragen, bei denen es einen gesetzlichen Interpretationsspielraum gibt, soll das BMG zukünftig „Inhaltsbestimmungen“ vornehmen können, an die die Selbstverwaltungspartner gebunden sind und gegen die sie keine Klage einreichen können. Der Gesetzentwurf sieht Zwangsgelder von bis zu 10 Millionen Euro vor. Darüber hinaus kann das Ministerium Unregelmäßigkeiten bei den KBVs zukünftig über einen Vertreter klären lassen, der bei Bedarf auch deren Vorstände überwachen darf – und dessen Kosten die Kassenärzte zu tragen haben.

Mehr Legitimation für den Vorstand

Die Vorstandsvorsitzenden der KBV sowie der anderen Spitzenverbände sollen zukünftig mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden, was laut Gesetzentwurf „die Akzeptanz und Legitimation“ erhöhen soll.

Nicht mehr helfen wird diese Regelung dem aktuellen KBV-Chef Andreas Gassen, dem ein kürzlich erstelltes Rechtsgutachten des BMG „Untreue in einem besonders schweren Fall“ vorwirft. Er hatte der Regelung, dass sein Vorgänger Köhler auch bei einer freiwilligen Amtsniederlegung volle Bezüge erhält, mit zugestimmt. Dies sei „zum einen inhaltlich nicht haltbar und nicht mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar“, so die Gutachter. Laut Staatsanwaltschaft prüft sie die Anschuldigungen gegen Gassen auch im Rahmen ihrer laufenden Ermittlungen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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