Schmerzpatienten

Cannabis-Eigenanbau schon im September?

Stuttgart - 10.08.2016, 16:15 Uhr

Bald bei einigen Schmerzpatienten in Deutschland legal: Cannabis-Eigenanbau. (Foto: Jdubsvideo / Fotolia)

Bald bei einigen Schmerzpatienten in Deutschland legal: Cannabis-Eigenanbau. (Foto: Jdubsvideo / Fotolia)


Das BfArM bittet um Geduld

„Über die genaue inhaltliche Ausgestaltung des zukünftigen Verfahrens kann jedoch erst entschieden werden, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist“, betont Pommer. Das Ausschreibungsverfahren müsse alle Kriterien berücksichtigen, die im Einheitsübereinkommen von 1961, im Arzneimittelgesetz und im Betäubungsmittelgesetz für den Anbau von und den Verkehr mit Cannabis als Arzneimittel vorgegeben sind.

Daher bittet das BfArM um Geduld – eine Bewerbung sei erst möglich, wenn die Ausschreibung veröffentlicht wurde. „Vorabanfragen zu den Inhalten des Ausschreibungsverfahrens können seitens des BfArM nicht beantwortet werden.“

Um Cannabis ausschließlich in Arzneimittelqualität an Patienten abzugeben, sollen entsprechende Anforderungen in das Ausschreibungsverfahren für den Anbau von Cannabis einfließen. „Orientierung wird dabei auch die Monografie zu Cannabis für das Deutsche Arzneibuch geben“, erklärt die Behörde. Die zukünftige Monografie, deren Entwurf am 6. Juni im 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, stelle einen ersten Standard zur Verfügung, der für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Cannabis in Arzneimittelqualität von großer Bedeutung sei. Das BfArM hat die Antworten auf Cannabis-Fragen auf seiner Internetseite veröffentlicht



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Alles Kriminelle

von Stevan Menicanin am 11.08.2016 um 15:18 Uhr

Logik....
Gedanken der fahrlässigen Körperverletzung durch Aufrechterhaltung des Verbots.
Das Verbot ist an dem illegalen Handel schuld und Kinder/Jugentliche dadurch der Zugang im Park gewährleistet.
Das Verbot ist an der fahrlässigen Körperverletzung schuld, da Rockerbanden und andere Kriminelle, gewinnorientierte Plantagen betreiben und mit Streckmitteln wie Bleisulfid, Brix, Quarz, überschüssigem Dünnger, Salz und Zucker Arbeiten.
Das Verbot ist daran schuld, dass 1/4 der ab 20. Jährigen und 7-8% der momentan konsumierenden Bevölkerung, keinen Zugang haben, auf das Recht, Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Das Verbot ist daran schuld, dass die medizinische Vorschung sich um Jahrzehnte verspätet hat.
Im Sinne des Volkes ist das nicht.
Der Zusammenhang des Verbots, mit den negativen Folgen, für die Gesellschaft ist offenkundig.
Ein weiteres aufrecht erhalten des Verbots, ist Kriminell und bedroht zwischen 7% und 26%, die körperlichen Unversehrtheit, der Bevölkerung.
Beweis: Erst wenn Ärzte die Obrigkeit über Bleivergiftung in der Bevölkerung informiert, wird die Polizei tätig.
Somit ist der Erhalt der körperlichen Unversehrtheit ein Recht, welches über dem Verbot steht.
Cannabinoide produziere ich selbst.

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