Schmerzpatienten

Cannabis-Eigenanbau schon im September?

Stuttgart - 10.08.2016, 16:15 Uhr

Bald bei einigen Schmerzpatienten in Deutschland legal: Cannabis-Eigenanbau. (Foto: Jdubsvideo / Fotolia)

Bald bei einigen Schmerzpatienten in Deutschland legal: Cannabis-Eigenanbau. (Foto: Jdubsvideo / Fotolia)


Der Anwalt rechnet mit weiteren Genehmigungen

Die Behörde rechnet nicht damit, dass zukünftig viele Patienten Cannabis selber anbauen dürften, sagt Pommer – und verweist auf das geplante Gesetz, mit dem die Bundesregierung Medizinalhanf rezept- und erstattungsfähig machen möchte. Doch würden die Parlamentarier dieses wohl frühestens nächstes Jahr verabschieden, auch gab es Widerstände in der Union.

Anders als das BfArM erwartet der Rechtsanwalt Tolmein, dass zukünftig durchaus weit mehr als die von ihm vertretenen Patienten Cannabis anbauen dürfen. „Ich rechne auch mit weiteren Genehmigungen, denn die Patienten benötigen Medizinalhanf jetzt – und das Gesetz zur Kostenübernahme durch die GKV ist noch nicht verabschiedet“, erklärt er gegenüber DAZ.online. Auch gebe es kurzfristig nicht genügend Medizinalhanf für die Patienten, denn das BfArM müsste als zukünftige Cannabisagentur erst die Aufträge für den Anbau ausschreiben. „Solange die Versorgung aber nicht sichergestellt ist, haben die Patienten ein Recht, sich selbst zu helfen“, wie das Bundesverwaltungsgericht sehr deutlich gemacht habe, betont Tolmein.

Bauern wollen fürs BfArM Cannabis anbauen

Auch beim zukünftigen „Fremdanbau“ verzeichnet die Arzneimittelbehörde reges Interesse. „Seit Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Gesetz im Januar 2016 gehen im BfArM täglich Anfragen zum Thema Anbau von Cannabis in Deutschland ein“, erklärt die Behörde.

Die Anfragen stammten hauptsächlich von Einzelpersonen und Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft sowie Obst- und Gemüsebau und von neu gegründeten Unternehmen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Alles Kriminelle

von Stevan Menicanin am 11.08.2016 um 15:18 Uhr

Logik....
Gedanken der fahrlässigen Körperverletzung durch Aufrechterhaltung des Verbots.
Das Verbot ist an dem illegalen Handel schuld und Kinder/Jugentliche dadurch der Zugang im Park gewährleistet.
Das Verbot ist an der fahrlässigen Körperverletzung schuld, da Rockerbanden und andere Kriminelle, gewinnorientierte Plantagen betreiben und mit Streckmitteln wie Bleisulfid, Brix, Quarz, überschüssigem Dünnger, Salz und Zucker Arbeiten.
Das Verbot ist daran schuld, dass 1/4 der ab 20. Jährigen und 7-8% der momentan konsumierenden Bevölkerung, keinen Zugang haben, auf das Recht, Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Das Verbot ist daran schuld, dass die medizinische Vorschung sich um Jahrzehnte verspätet hat.
Im Sinne des Volkes ist das nicht.
Der Zusammenhang des Verbots, mit den negativen Folgen, für die Gesellschaft ist offenkundig.
Ein weiteres aufrecht erhalten des Verbots, ist Kriminell und bedroht zwischen 7% und 26%, die körperlichen Unversehrtheit, der Bevölkerung.
Beweis: Erst wenn Ärzte die Obrigkeit über Bleivergiftung in der Bevölkerung informiert, wird die Polizei tätig.
Somit ist der Erhalt der körperlichen Unversehrtheit ein Recht, welches über dem Verbot steht.
Cannabinoide produziere ich selbst.

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