Digitale Kommunikation bei CDU/CSU

Kauder will Apotheker nicht ersetzen

Berlin - 25.04.2016, 17:40 Uhr

Kliniken, Ärzte und Apotheken sollen sich vernetzen - zum Wohl des Patienten. (Foto: dpa picture alliance)

Kliniken, Ärzte und Apotheken sollen sich vernetzen - zum Wohl des Patienten. (Foto: dpa picture alliance)


Deutschland tut sich schwer mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Das zeigt die lange Geschichte der elektronischen Gesundheitskarte. Mit dem E-Health-Gesetz hat die Politik für Beschleunigung gesorgt. Nach dem Medikationsplan sollen nach den Wünschen von CDU/CSU rasch weitere Anwendungen mit Patientennutzen folgen.

Die Unionsfraktion im Bundestag sieht sich als Treiber in Sachen E-Health – und hat zur Untermauerung am Montag einen Kongress zur digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen veranstaltet. Der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) zeigte sich zum Auftakt überzeugt, dass das im vergangenen Jahr verabschiedete E-Health-Gesetz „unglaubliche Wirkung“ entfalten werde. Es gehe darum, Daten so zu verbinden, dass jeder davon profitiert. Doch noch hätten die wenigsten Bürger eine Vorstellung davon, was E-Health im Gesundheitswesen tatsächlich bedeute.

Hier müsse man klarstellen: Es dürfe kein Arzt oder Apotheker ersetzt werden, es gehe nur um eine Ergänzung bestehender Angebote. Allerdings hat Kauder durchaus Verständnis für Sorgen, die sich um den Datenschutz ranken. In Zeiten, da man immer wieder höre, welche Daten vor Hackern nicht sicher sind, sei es schwer, die Akzeptanz der Bevölkerung zu finden.

Gröhe: Patientennutzen im Mittelpunkt

Auch für Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sind diese Sorgen angesichts der hohen Sensibilität gerade von Gesundheitsdaten verständlich. Dennoch will er sich von dem Ansatz frei machen, alles Neue zunächst bis ins letzte auf seine Risiken abzuklopfen. Es gehe im Grunde um das gleiche Ziel, wie schon seit Jahren: um Vernetzung. Doch was früher an Arztstammtischen geschah, soll nun schneller und digital erfolgen. Hier gebe es viele Chancen – zentral müsse dabei der Patientennutzen sein. Den sieht Gröhe vor allem beim Medikationsplan, dem Notfalldatensatz, der elektronischen Patientenakte sowie im Patientenfach. In letzterem sollen Patienten ihre mittels Gesundheitskarte gespeicherten Daten sowie persönliche Gesundheitsdaten, etwa von Wearables, ablegen können.  

Medikationsplan zeigt: Strafandrohungen wirken

Den Medikationsplan – auch wenn er zunächst in Papierform kommen soll – hat der Gesundheitsminister durch einen strengen gesetzlichen Zeitplan in Schwung gebracht. Wird dieser nicht eingehalten, drohen Sanktionen, hieß es im Gesetz. Und siehe da: Letzte Woche präsentierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung den mit Apothekern und Bundesärztekammer abgestimmten Medikationsplan – bisher läuft alles ganz nach Zeitplan.

Jetzt sieht Gröhe auch die Chance, dass das von der Selbstverwaltung bislang zurückgestellte eRezept vorankommt. Angesichts der nun festgelegten Fristen ist der Minister auch bei den anderen geplanten Anwendungen zuversichtlich. Selbstverwaltung und Industrie müssten jetzt Verantwortung übernehmen. Jeder müsse künftig beichten, woran es hakt, wenn eine Frist nicht eingehalten werden kann, so Gröhe. Die Zeit, in der gegenseitige Schuldzuweisungen für Verzögerungen sorgten, die dann dazu führten, dass die zunächst neue Technik am Ende doch schon überholt war, soll endgültig vergangen sein.

Nun gilt es laut Gröhe zunächst die Infrastruktur aufzubauen, die konkreten patientenorientierten Anwendungen sollen 2018 kommen. Ist die Infrastruktur erst einmal da, so ist Gröhe überzeugt, werde es zu einem „Wettlauf der neuen Gefährte auf der Datenautobahn“ kommen.

Datenschutz als Chance

Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, machte deutlich, dass Datenschutz im Zusammenhang mit Gesundheitsdaten von besonderer Bedeutung ist. Zu Recht müssten diese sensiblen Daten besonders geschützt sein, Doch der Datenschutz dürfe die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen nicht hemmen und nicht hindern. Er müsse vielmehr als Chance und Prädikatsmerkmal gesehen werden.

Sei der Schutz sensibler Daten vor Eingriffen sichergestellt, könne dies ein Wettbewerbsvorteil sein. Voßhoff wies darauf hin, dass die Bürger abseits der elektronischen Gesundheitskarte offenbar weniger furchtsam sind, was ihre Daten angeht: Sie sammeln über ihr Smartphone oder Fitnessarmbänder fleißig Daten – und wüssten meist nicht, wo diese letztlich landen. Hier müsse man durchaus auf Risiken aufmerksam machen. Gefahren sieht die oberste Datenschützerin Deutschlands hier insbesondere durch die gesundheitsspezifische Typisierung des Einzelnen – wenn hierauf jeder unbegrenzt Zugriff habe, könne dies durchaus Nachteile mit sich bringen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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