Umfrage zur AMVV

Wie kampfbereit sind die Apotheker?

Hamburg - 29.07.2015, 15:25 Uhr

Umfrage zur Retaxierung wegen fehlender Rezeptangaben: Wären Apotheker bereit zum „Dienst nach Vorschrift“? (Foto: detailblick-foto/Fotolia)

Umfrage zur Retaxierung wegen fehlender Rezeptangaben: Wären Apotheker bereit zum „Dienst nach Vorschrift“? (Foto: detailblick-foto/Fotolia)


Welche formalen Fehler in Rezepten auftreten und mit welcher Tendenz die Ärzte die Formvorschriften der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) umsetzen, fragen die Apothekerverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein derzeit bei ihren Mitgliedern ab. Außerdem geht es um die Frage, welche koordinierten Maßnahmen des jeweiligen Verbandes die Mitglieder unterstützen würden.

In den jüngsten Mitgliederrundschreiben des Hamburger Apothekervereins und des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein berichten die Verbände, durch intensive Kommunikation habe sich das Verschreibungsverhalten der Ärzte verbessert, doch einzelne Ärzte würden sich den Hinweisen verweigern. Eine Empfehlung, wie Apotheken mit unvollständigen Rezepten umgehen sollen, geben die Verbände nicht. Als eigene Aktivitäten verweisen die Verbände auf den Kontakt zu den Kassenärztlichen Vereinigungen, das anstehende Gespräch des Deutschen Apothekerverbandes mit dem GKV-Spitzenverband und den Beitrag des Verbandsgeschäftsführers Dr. Thomas Friedrich in der DAZ 2015/29.

Zudem wird berichtet, dass etliche Kassen bzw. deren Verbände eine Friedenspflicht bis Ende September verkündet hätten, in der sie auf Retaxationen wegen eines fehlenden Arztvornamens oder einer fehlenden Arzttelefonnummer verzichten wollen. Der BKK-Dachverband habe dazu allerdings nur eine Empfehlung an seine Mitglieder ausgegeben. Außerdem sei diese Lösung zeitlich begrenzt. Auf einen Sonderfall weist der Hamburger Apothekerverein hin. Die AOK Rheinland/Hamburg habe in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass solche oder ähnliche Formfehler für sich allein dort weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft Auslöser für Retaxationen seien.

Apotheker bereit zum „Dienst nach Vorschrift“?

Angesichts dieser vielen Unklarheiten führen die beiden Verbände nun eine Umfrage unter den Mitgliedsapotheken durch, um Informationen für die weitere Arbeit zu gewinnen. Bis zum 1. August sollen die Apotheken beantworten, ob sich die Tendenz der Umsetzung der Formvorschriften deutlich, langsam oder gar nicht verbessert. Außerdem wird gefragt, wie hoch der Anteil der Rezepte mit Formfehlern ist und wie relevant dabei fehlende Arztvornamen, Telefonnummern, Verordnernamen, Kenntlichmachungen des Verordners, Berufsbezeichnungen und sonstige Formfehler sind.

Gefragt wird auch, ob die fehlerhaften Rezepte zurückgewiesen, in der Apotheke ergänzt, an den Arzt zurückgegeben oder nicht weiter korrigiert werden. In der letzten Frage geht es darum, ob die Apotheke einen zeitweisen, vom Verband koordinierten „Dienst nach Vorschrift“ unterstützen würde. Dahinter stehe die unter Apothekern immer wieder diskutierte Idee, die Öffentlichkeit für die Probleme zu sensibilisieren, indem die Apotheken für eine begrenzte Zeit die Formvorschriften für Rezepte buchstabengetreu anwenden und dies zuvor öffentlich ankündigen.

In der Umfrage wird zwischen den Varianten unterschieden, in dieser Zeit alle Rezepte mit den kleinsten Fehlern zurückzuweisen oder zur Korrektur zurück zum Arzt zu schicken. Zum Hintergrund dieser Idee ist aus Kreisen der Verbände zu hören, dass die jüngste Diskussion über die neuen Regelungen zum Arztvornamen und zur Telefonnummer das Augenmerk einiger Krankenkassen nun auch auf andere Formalitäten der Arzneimittelverschreibungsverordnung richten könnte, die bisher bei Retaxationen kaum beanstandet wurden.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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