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Retaxationen mit Augenmaß AOK-BaWü: Retax-Quote 0,14 Prozent Berlin - Die AOK Baden-Württemberg hat im Jahr 2013 nur weniger als jede 1000. Verordnung beanstandet und retaxiert. Von den Retaxen war nach Angaben der Kasse der weitaus größte Teil gerechtfertigt. „Die Taxationsprüfung erfolgt bei der AOK Baden-Württemberg seit jeher mit Augenmaß und pharmazeutischem Sachverstand“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Im Jahr 2013 haben Apotheken aus Baden-Württemberg etwa 26,5 Millionen Rezepte mit der AOK im Süd­westen abgerechnet. Auf diesen Rezepten waren circa 40 Millio­nen Verordnungspositionen verordnet. Im Rahmen der Taxationsprüfung wurden laut AOK 56.282 dieser Positionen beanstandet. Das entspricht einem Anteil von 0,14 Prozent bezogen auf alle Verordnungen. Lediglich rund drei Prozent dieser Beanstandungen hätten letztlich keinen Bestand gehabt. Neben berechtigten Einsprüchen der Apotheken sind darin auch Rücknahmen aus Kulanz enthalten. Angesichts dieser Retax-Bilanz kann Hermann den Ruf nach der Politik zur Eindämmung einer angeblichen Retaxationsflut nicht nachvollziehen. „Wenn eines von 500 Rezepten beanstandet wird und lediglich eines von 15.000 Rezepten eine Beanstandungsrücknahme aufweist, spricht dies für ein grundsätzlich korrektes und verantwortungsvolles Abrechnungsverhalten der Apotheken im Land, für eine angemessene Prüfpraxis der AOK Baden-Württemberg und gegen die zuletzt beschworene ‚Retaxationsflut‘“, so Hermann. Eine Trennung in formale und inhaltliche Fehler hält der AOK-Vor­standsvorsitzende für wenig zielführend: „Wenn etwa die Arztunterschrift fehlt und deshalb ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne gültige Verordnung abgegeben wird, dann ist das schon im Sinne der Patientenschützer keine Bagatelle, die nach Belieferung und Abrechnung des Rezepts noch schnell abgeändert werden könnte.“

15.06.2015, 12:02 Uhr


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Direktabrechnung DAV schließt weiteren Vertrag mit Privatkassen Berlin - Nach der Allianz und der Debeka hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) jetzt auch mit den beiden privaten Krankenversicherungen HUK-COBURG und PAX-Familienfürsorge einen Vertrag über die Direktabrechnung von Privatrezepten abgeschlossen. Damit werden schwerkranke Patienten ab sofort von hohen Vorauszahlungen und unnötiger Bürokratie entlastet, teilte der DAV mit. Die neue Vereinbarung ermöglicht die Direktabrechnung zwischen Apotheken und Krankenversicherung bei teuren Arzneimitteln, die auf Privatrezept verordnet werden. Diesen zusätzlichen Service können alle Versicherten der HUK-COBURG Krankenversicherung AG und der PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG in Anspruch nehmen. Jede Apotheke, die Mitglied im jeweiligen Landesapothekerverband ist, kann mitmachen, so der DAV. „Mit der HUK-COBURG und der PAX-Familienfürsorge konnten wir zwei wichtige private Krankenversicherungen als Kooperationspartner für die Direktabrechnung von Arzneimitteln gewinnen", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Für Patienten in schwierigen Lebenslagen ist die Apotheke ein Ort, wo sie neben Kompetenz und Vertrauen oft auch eine ganz besondere Hilfeleistung erwarten. Mit diesem Service können wir Privatversicherten, die schwerkrank sind und deshalb hohe Auslagen haben, eine echte Unterstützung in der Apotheke anbieten.“ Mindestrezeptsumme von 1000 Euro Voraussetzung für die Teilnahme am Direktabrechnungsverfahren ist, dass die Rezeptsumme mindestens 1.000 Euro beträgt und der Patient seine Forderung gegenüber der HUK-COBURG Krankenversicherung AG oder der PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG an die Apotheke abtritt. Die Versicherung muss jeweils im Einzelfall zustimmen. Formulare dazu hält jede teilnehmende Apotheke für die Versicherten von HUK und PAX bereit. Vergleichbare Verträge hat der DAV bereits mit Debeka, der größten privaten Krankenversicherung in Deutschland, und der Allianz Private Krankenversicherung geschlossen. Zudem besteht eine solche Vereinbarung auch zwischen dem Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) und der HUK-Coburg Krankenversicherung AG sowie deren Tochterunternehmen PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG. Danach können Rezepte für chemotherapeutische Arzneimittel zwischen den 250 VZA-Mitgliedsapotheken und den beiden Gesellschaften direkt abgerechnet werden.

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