Sachverständigenrat im Gesundheitswesen

Preiswettbewerb auch bei Rx-Arzneien!

Berlin - 23.06.2014, 14:02 Uhr


Schluss mit Fremd- und Mehrbesitzverbot und hin zu apothekenindividuellen Handelsspannen – dies sind für den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen empfehlenswerte Maßnahmen, die nicht nur Wettbewerb in einen streng regulierten Markt bringen sollen, sondern auch die Versorgung in strukturschwachen Regionen stärken soll. Heute übergaben die Sachverständigenratsmitglieder ihr jüngstes Gutachten an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

In der jüngeren Vergangenheit spielte die Arzneimittelversorgung keine große Rolle in den alle zwei Jahre erscheinenden Gutachten des Sachverständigenrats. In diesem Jahr befassen sich in dem über 600 Seiten starken Werk immerhin über 100 Seiten mit der Materie, rund ebenso viele sind den Medizinprodukten gewidmet. Maßgeblich betreut hat diese Kapitel der frühere Ratsvorsitzende Professor Dr. Eberhard Wille.

Was den Apothekenbereich betrifft, so betont der Sachverständigenrat, dass dieser stark reguliert und durch eine atomistische Angebotsstruktur mit einer vergleichsweise recht hohen Apothekendichte und einem sehr begrenzten Preiswettbewerb gekennzeichnet ist, der sich auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente beschränkt. „Im Sinne einer effizienten und effektiven Arzneimitteldistribution wird zum einen eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes empfohlen, welches sich weder aus ordnungspolitischer noch versorgungspolitischer Perspektive begründen lässt“, meinen die Sachverständigen. Es sei vielmehr ein „Relikt mittelalterlicher Zunftstrukturen“.

Zum anderen wird eine Reform der Apothekerhonorierung vorgeschlagen. Die Honorierung des Apothekers soll danach über einheitliche Apothekenfestspannen erfolgen, die die durchschnittlichen Vertriebskosten und den Unternehmerlohn für die gesamte Arzneimitteldistribution (inklusive Großhandel) abdecken. Hinzukommen könnte eine apothekenindividuelle Handelsspanne. Diese könnten die Apotheken in Abhängigkeit von ihrer Kostenstruktur und ihren Gewinnvorstellungen frei kalkulieren. „Sie erhielten damit einen Wettbewerbsparameter, um mit einem günstigen Abgabepreis zusätzliche Nachfrage zu generieren. Der auf diese Weise erzeugte Preiswettbewerb dürfte sich in mit Apotheken überversorgten Gebieten stärker als in strukturschwachen ländlichen Regionen entfalten und auf diese Weise Anreize zur Niederlassung in mit Apotheken schwach besetzten Gegenden setzen“, heißt es im Kurzgutachten.

Aber den Regierungsberatern schwebt ein noch weitergehendes Konzept vor. Dieses bindet die Apotheken als ein Element der Primärversorgung in eine integrierte Versorgungsform ein. Hier könnten sie beispielsweise netzinterne Positivlisten erstellen und in Zusammenarbeit mit Ärzten Aufgaben eines gezielten Medikationsmanagements übernehmen.

Ein weiteres Thema im Kapitel Arzneimittelversorgung ist die frühe Nutzenbewertung, die der Rat grundsätzlich als Erfolg wertet. Zudem widmen sich die Professoren in einem Exkurs den Arzneimittellieferengpässen und machen Vorschläge für weitere präventive Maßnahmen. So solle etwa das Melderegister für Engpässe verpflichtend sein. Zudem sollte unter Mitwirkung von Fachgesellschaften eine Liste klinisch unentbehrlicher Arzneimittel erstellt werden.

Auf der Webseite des Gesundheits-Sachverständigenrats finden Sie das aktuelle Gutachten in seiner Kurz- und Langfassung.


Kirsten Sucker-Sket


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