Benignes Prostatasyndrom

Cialis® 5 mg verordnungsfähig

Berlin - 13.06.2014, 10:15 Uhr


Cialis® wird von den Kassen erstattet – allerdings nur, wenn es zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern verschrieben wird. Für diese Indikation steht der Wirkstoff Tadalafil in der Wirkstärke 5 mg zur Verfügung. Bei der Indikation „Behandlung der erektilen Dysfunktion bei erwachsenen Männern“ bleibt Cialis® weiterhin von der Verordnung ausgeschlossen. Ein entprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses trat diese Woche in Kraft.

In der Anlage II der AM-RL sind Wirkstoffe aufgeführt, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Diese werden von der Krankenkasse nicht erstattet und sind somit von der Verordnung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind Arzneimittel, die zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, zur Potenzsteigerung, Raucherentwöhnung, Abmagerung oder Zügelung des Appetits eingesetzt werden. Gleiches gilt auch für Präparate, mit denen das Körpergewicht reguliert oder der Haarwuchs verbessert werden soll.

Wird Tadalafil zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms eingesetzt, handelt es sich somit nicht um ein Anwendungsgebiet, das zu einem Verordnungsausschluss führt. Diese Ausnahme wird nun in der Anlage II der AM-RL aufgeführt. Somit können Patienten fortan Kassen- als auch Privatrezepte, auf denen Cialis® 5 mg verordnet ist, in der Apotheke einlösen – je nach Indikation.

Cialis®-Hersteller Lilly erklärte, dass für Apotheker keine Pflicht bestehe, den Verordnungsgrund zu überprüfen. Zudem teilt das Unternehmen mit, dass derzeit die N-Kennzeichnungen fehlten – dies beeinträchtige die Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung jedoch nicht. Das Fehlen der Normgrößen-Kennzeichnungen bezeichne „lediglich eine Abweichung der Packungsgrößen vom Normbereich für Urologika“.


Annette Lüdecke


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