Foto: DAZ/Sket

Retaxfall des Monats

Nicht immer Lifestyle

Worauf bei einer Tadalafil-Verordnung zu achten ist

Wird in der Apotheke eine Verordnung über Tadalafil vorgelegt, so sollte diese mit Obacht behandelt werden, denn bekanntermaßen ist dieser Wirkstoff in Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie, also als Lifestyle-Arzneimittel, gelistet. Allerdings gilt diese Vorgabe nur für Verordnungen bei erektiler Dysfunktion, Tadalafil wird jedoch auch noch in anderen Indikationen eingesetzt.

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