Leitbildprozess

Leitbild wird zum Perspektivpapier „Apotheke 2030“

Stuttgart - 06.06.2014, 18:52 Uhr


Die ABDA hat den Delegierten und Mitgliedsorganisationen die Beschlussvorlage in Sachen Leitbild vorgelegt. Sie heißt jetzt „Apotheke 2030 – Perspektiven zur pharmazeutischen Versorgung in Deutschland“. Im September soll das Perspektivpapier der Hauptversammlung der Deutschen Apotheker vorgelegt und verabschiedet werden.

In der Zeit vom 2. bis 14. Mai 2014 hatten alle Apotheker in Deutschland die Möglichkeit, einen Entwurftext zum zukünftigen Leitbild für ihren Berufsstand unter www.leitbildprozess.de zu kommentieren. Insgesamt sind dabei 1300 Kommentare eingegangen, die für die jetzt herausgegebene Beschlussvorlage ausgewertet worden sind. In einer ABDA-Pressemitteilung wird die jetzt vorgelegte Fassung des Perspektivpapiers „Apotheke 2030“ als Ergebnis einer längeren basisdemokratischen und facettenreichen berufsständischen Debatte beschrieben.

Auf den ersten Blick wird im Vergleich zum Entwurf  im ersten Absatz der Präambel auf die öffentlichen Apotheker fokussiert und nicht mehr auf die öffentliche inhabergeführte Apotheke, die in einer Fußnote mit Apothekerinnen und Apotheker und deren pharmazeutische nicht approbierte Mitarbeiter charakterisiert worden war. Das Perspektivpapier will beschreiben, wie die öffentlichen Apotheken als Säule des Gesundheitssystems ihre Leistungen künftig ausgestalten und weiterentwickeln werden. Das Wohl des Patienten wird explizit in den Mittelpunkt gerückt.

Um diesem Wohl zu dienen, wird es für notwendig erachtet, dass sich die Apotheker mit anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen vernetzen. Sie stellen dabei eine wirksame und patientenorientierte Arzneimittelversorgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sicher. Alle im Netzwerk angebotenen Leistungen müssen dabei Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV und der Mindestanforderung der PKV sein, so die Forderung.

Eine noch im Entwurf zum Leitbild vorgesehene Formulierung, nach der Apothekerinnen und Apotheker sowie das nicht-approbierte pharmazeutische Personal ihr Fachwissen „nachweislich“ stets auf dem aktuellen Stand halten, wurde geändert. „Nachweislich“ wurde gestrichen, so dass sich aus dieser Formulierung keine Pflichtweiterbildung mehr ableiten lassen kann.


Dr. Doris Uhl


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