Rabatte von EU-Apotheken

BGH will im Januar entscheiden

Karlsruhe/Berlin - 10.10.2013, 12:13 Uhr


Der Bundesgerichtshof (BGH) will sein noch ausstehendes Urteil zu Rabatten auf Rx-Arzneimittel am 22. Januar verkünden. Die Richter wollen klären, ob deutsche Kunden verschreibungspflichtige Medikamente dann billiger erhalten dürfen, wenn sie ihr im Ausland bestelltes Medikament in einer deutschen Apotheke abholen.

Konkret geht es um die Klage der Wettbewerbszentrale gegen drei Apotheken in Nordrhein-Westfalen, die ihren Kunden in Kooperation mit der niederländischen Montanus-Apotheke Rabatte auf verschreibungspflichtige Mittel angeboten hatten. Der Kunde konnte die Arznei dann entweder in den Niederlanden oder in der deutschen Apotheke abholen. Die Apotheken wollten sich nicht dazu äußern, ob das Modell noch existiert. Montanus hatte sein „Vorteil24“-Angebot mit den Linda-Apotheken letztes Jahr eingestellt.

Mehrere Verfahren über die Frage, ob Versandapotheken anderer EU-Staaten deutschen Kunden Rabatte auf preisgebundene Arzneien gewähren dürfen, wurde beim BGH am Mittwoch eingestellt. Grund ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2012, die derartige Boni mittlerweile verbietet. Inzwischen ist gesetzlich klargestellt, dass auch EU-ausländische Apotheken, die nach Deutschland versenden, die Arzneimittelpreisverordnung zu beachten haben.


dpa/DAZ.online