Neue Packungsgrößen

Erhöhte Retax-Gefahr während Umstellung

Berlin - 01.08.2013, 12:19 Uhr


Der Übergang von den alten auf die neuen, reichdauerorientierten Packungsgrößen verursacht in Apotheken Probleme: Eigentlich gelten die neuen Kennzeichen erst ab September. Einige Hersteller haben Änderungen bei ihren Produkten aber schon vorgenommen und gemeldet. Sie sind bereits in einigen Softwaresystemen zu finden. Apotheken droht bei einer falschen Abgabe die Retaxierung.

Packungsgrößen von Arzneimitteln sollen sich künftig nach der Behandlungsdauer richten: N1-Packungen für 10 Tage, N2-Packungen für 30 Tage und N3-Packungen für 100 Tage. Diese Umstellung bescherte das AMNOG, das die Packungsgrößenverordnung änderte und dafür eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 vorgab. Für die Ermittlung neuer Packungsgrößen zuständig ist das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), das jetzt eine neue Verwaltungsvorschrift herausgegeben hat, die die Details vorgibt. Die neuen Kennzeichnungen gelten nun ab dem 1. September. Bis dahin gelten die bisherigen Messzahlen.

Gleichwohl haben einige Unternehmen ihre Produkte bereits umgestellt – mit Folgen: Wird etwa ein Arzneimittel der Packungsgröße N2 verordnet, das in den noch geltenden Anlagen mit 30 Stück angegeben ist, das aber aufgrund der verfrühten Meldung des Herstellers mit 60 Stück im ABDA-Artikelstamm erscheint, könnte die Krankenkasse eine Abgabe von 60 Stück als nicht gerechtfertigt ansehen, erklärt ein ABDA-Sprecher. „Den Apothekern wird daher empfohlen, bei Unklarheiten in derartigen Fällen den Arzt zu bitten, die gewünschte Stückzahl auf dem Verordnungsblatt zu ergänzen und diese Ergänzung abzuzeichnen, damit die Verordnung eindeutig und damit retaxsicher ist.“

Das DeutscheApothekenPortal (DAP) hat zur Problemvermeidung eine Liste der verfrüht umgestellten und gemeldeten Produkte zusammengestellt. Danach wurden nach aktuellem Stand unter anderem Bretaris Genuair® (Aclidinium/Almirall Hermal), Bydureon® (Exenatid/Bristol-Myers Squibb und AstraZeneca), Eliquis® (Apixaban/Pfizer und Bristol-Myers Squibb), Forxiga® (Dapagliflozin/Bristol-Myers Squibb und AstraZeneca), Pradaxa® (Dabigatran/Boehringer Ingelheim) und Revatio® (Sildenafil/Pfizer) bereits umgestellt. Die in der Liste aufgeführten PZN sollten aber bis zum 31. August weiterhin nach der alten Regelung abgegeben werden – im Zweifel das Rezept neu ausstellen lassen, empfiehlt das DAP.


Juliane Ziegler


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