Bericht über Freie Berufe

Apotheker führen mit über zwei Millionen Euro Umsatz

Berlin - 10.04.2013, 14:57 Uhr


Die Apotheker sind die Spitzenreiter der Umsatz-Hitliste der Freien Berufe. Nach der Umsatzsteuerstatistik hatten im Jahr 2010 die Apotheken mit im Durchschnitt über zwei Millionen Euro noch vor den Wirtschafts- und Buchprüfungskanzleien mit durchschnittlich 1,7 Millionen Euro die höchsten steuerbaren Umsätze. Das geht aus dem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums zur Lage der Freien Berufe hervor.

Am unteren Ende der durchschnittlichen steuerbaren Umsätze liegen selbstständige Journalisten und Pressefotografen mit 70.000 Euro, Übersetzer und Dolmetscher mit 94.000 Euro sowie Heilpraktikerpraxen mit 99.000 Euro im Jahr 2010. „Zwischen 2007 und 2010 sind dabei in den meisten Freien Berufen trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfelds Umsatzzuwächse zu verzeichnen, bei Apotheken sogar erhebliche Zuwächse“, heißt es im Bericht. Bei Patentanwaltskanzleien, Notariaten, Rechtsanwaltskanzleien, Journalisten und Heilpraktikern seien hingegen leichte Umsatzrückgänge festzustellen, bei PR- und Unternehmensberatungen sogar recht deutliche Rückgänge.

Bei den durchschnittlichen Einkünften je Steuerpflichtigem lagen nach der letzten Einkommensstatistik des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2007 Notare mit 192.000 Euro und Patentanwälte mit 154.000 Euro an der Spitze, gefolgt von Zahnärzten und Ärzten mit 122.000 und 105.000 Euro. Insbesondere Notare und Patentanwälte konnten die durchschnittlichen Einkünfte im Vergleich zu 2004 deutlich steigern. Am unteren Ende der Einkünfte lagen Journalisten und Pressefotografen mit jährlichen Einkünften von 19.000 Euro, Übersetzer und Dolmetscher mit 18.000, Künstlerische Berufe und Heilpraktiker mit 16.000 Euro sowie freiberufliche Lehrer mit 15.000 Euro.

Zu den Einkünften der Apotheker enthält der Regierungsbericht keine konkreten Angaben. Allerdings finden sich dazu Hinweise in einer älteren Untersuchung des Instituts für Freie Berufe (IFB), auf der der Regierungsbericht basiert. Darin heißt es: „Die höchsten persönlichen Überschüsse erzielten 2010 die Wirtschaftsprüfer mit durchschnittlich 134.000 Euro, gefolgt von den Apothekern mit 111.000 Euro und Zahnärzten mit 105.000 Euro. Die Steuerberater kamen 2010 auf einen Jahresgewinn von 95.000 Euro, Ärzte auf 85.000 Euro und Rechtsanwälte auf 75.000 Euro. Eher niedrige Überschüsse hatten zum einen die Physiotherapeuten (35.000 Euro) und Architekten (25.000 Euro).

Der Regierungsbericht verweist auf die besondere Rolle der Apotheker: Apotheken obliege die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung. „Freiberufliche Apotheker bieten die Gewähr dafür, dass unabhängig von Kapitalinteressen eines externen Unternehmers der Apothekenberuf zum Wohl der Allgemeinheit ausgeübt wird. Daraus leitet sich auch das nach dem Apothekengesetz geltende Fremdbesitzverbot ab, das Unternehmen bzw. Nicht-Apothekern verbietet, eine Apotheke zu betreiben“, heißt es dort.

Der Europäische Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 19. Mai 2009 bestätigt, dass das europäische Recht dem deutschen Fremdbesitzverbot nicht entgegensteht. Die EU-Mitgliedstaaten könnten souverän darüber entscheiden, wie sie die Arzneimittelversorgung organisieren. Die Regelung des deutschen Apothekenrechts beschränke zwar die Niederlassungsfreiheit. Dies sei jedoch durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses, d. h. den Schutz der Gesundheit und dem Ziel, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung sicherzustellen, gerechtfertigt.


Lothar Klein


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