Korruptions-Straftatbestand entbehrlich?

KBV-Broschüre erklärt Grenzen der Zusammenarbeit

Berlin - 17.12.2012, 14:33 Uhr


Eine aktuelle Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschreibt, worauf Vertragsärzte bei ihrer Zusammenarbeit mit Arzneimittel-Herstellern, Krankenhäusern und Apothekern achten sollten. Zusammenarbeit im Gesundheitswesen sei wichtig und gewünscht, Korruption dagegen müsse bestraft werden, erklärte KBV-Vorstand Dr. Andreas Köhler.

Die neue Broschüre soll Grenzen aufzeigen, informieren und Transparenz schaffen. Wann darf ein Arzt für eine Beratungsleistung im Krankenhaus eine Vergütung erhalten? Ist es ihm erlaubt, von einem Pharmahersteller die Reisekosten zu einer wissenschaftlichen Tagung bezahlen zu lassen? Darf für die Zuweisung von Patienten oder die Verordnung von Arzneimitteln Geld verlangt werden? Auf diese und weitere Fragen soll die Broschüre mit dem Titel „Richtig kooperieren – Rechtliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Vertragsärzten“ Antworten liefern.

Neben Praxisbeispielen enthält sie die für das Zusammenwirken relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem Berufs- und Sozialrecht. „Unzulässig ist es beispielsweise, wenn Ärzte und Pharmaunternehmen eine Anwendungsbeobachtung vereinbaren, die vom teilnehmenden Arzt fordert, den Patienten auf ein anderes Präparat umzustellen“, erläuterte Regina Feldmann, ebenfalls KBV-Vorstand. Das verletze die Verordnungsfreiheit des Arztes. Darüber hinaus erläutert die Publikation die bei falschem Verhalten drohenden Folgen: Sie reichen von einer Verwarnung über den Entzug der Zulassung bis hin zu einer Freiheitsstrafe.

Die KBV will mit der Broschüre zeigen, dass es bereits ausreichende Anti-Korruptions-Vorschriften für Ärzte gibt. „Einen neuen Straftatbestand für Vertragsärzte, wie ihn die Politik erwägt, brauchen wir nicht“, so Köhler. Im Sommer hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Vertragsärzte keine Amtsträger oder Beauftragten der Gesetzlichen Krankenkassen sind und damit nach geltendem Recht nicht wegen Bestechlichkeit bestraft werden können, wenn sie von der Pharmaindustrie Geschenke für Gegenleistungen annehmen. Seither wird heftig darüber diskutiert, ob – wie die SPD fordert – ein entsprechender Straftatbestand geschaffen werden sollte.

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Juliane Ziegler