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KBV: Gesundheitsreform hat für Ärzte auch ihr Gutes

BERLIN (kbv/ks). "Licht und Schatten liegen bei dieser Gesundheitsreform eng zusammen. Die Auswirkungen sind gravierend und werden die vertragsärztliche Versorgung in Zukunft maßgeblich verändern." Dies erklärte der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Manfred Richter-Reichhelm auf der KBV-Vertreterversammlung am 6. Dezember in Berlin.

Richter-Reichhelm betonte, dass es gelungen sei, die "reine Wettbewerbsideologie", die noch den ersten Entwurf des Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes durchzog, zwar nicht ganz zu beseitigen, aber doch erheblich zurückzudrängen.

Als einen der wichtigsten Erfolge nannte der KBV-Vorsitzende, dass die zunächst drohende Aufsplitterung der Vertragsärzteschaft abgewendet werden konnte. Ein "Meilenstein" sei zudem die Abschaffung der Honorarbudgets: "Mit der Einführung der Regelleistungsvolumina mit festen Punktwerten wird das Morbiditätsrisiko ab 2007 endlich wieder dort sein, wo es hingehört: bei den Krankenkassen", so Richter-Reichhelm.

Kritik an wachsender Bürokratie

Kritik äußerte der KBV-Chef insbesondere am "Paragrafenwust" neuer Prüfbestimmungen und Kontrollen, die die Hoffnung der Vertragsärzte auf eine Entbürokratisierung des Gesundheitswesens zunichte gemacht hätten. Heftigen Unmut rufe außerdem der West-Ost-Finanztransfer hervor. Noch immer würden in den neuen Bundesländern nur rund 80 Prozent der durchschnittlichen Kopfpauschalen der alten Länder gezahlt.

"Dass dies nicht zum absoluten Chaos geführt hat und Umsätze und Gewinne dort noch nicht völlig im Keller liegen, ist nur dem Umstand zu verdanken, dass die Kollegen in den neuen Ländern weit mehr Patienten betreuen müssen als die Ärzte in den alten Ländern", sagte Richter-Reichhelm.

KV-Töchter als Dienstleister für Ärzte

Bereits im Vorfeld der Mitgliederversammlung hatte der Vertragsärztechef darauf hingewiesen, dass die Gesundheitsreform - insbesondere die Einführung von Einzelverträgen - eine Bewährungsprobe für das System der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) darstelle:

"Es liegt nun an den KVen, ihre Flexibilität zu beweisen. Sie müssen sich der Herausforderung stellen und ihren Dienstleistungscharakter unterstreichen". Die KBV denkt daher über die Schaffung rechtsunabhängiger KBV-Töchter (KV-Consults) nach, die als Beratungsgesellschaften tätig werden sollen.

Richter-Reichhelm erläuterte das mögliche Konzept: Die KBV biete einen Rechtsmantel an, der in einem Modul Dienstleistungen wie Abrechnung und Qualitätssicherung bei Direktverträgen, in einem zweiten Modul Vertragsberatung und -gestaltung einschließe. Es liege sodann bei den einzelnen KVen, ob und in welchem Umfang sie hiervon Gebrauch machen oder nicht, so Richter-Reichhelm.

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