Pharmacon Meran

ABDA wirbt für Qualitätsmanagement

Meran - 08.06.2012, 11:55 Uhr


Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, appelliert an die Apotheker, die Chancen eines Qualitätsmanagementsystems zu nutzen. Beim Pharmacon-Kongress in Meran verteidigte er die Einführung der QMS-Pflicht in der neuen Apothekenbetriebsordnung. Es handele sich nicht um zusätzliche Bürokratie, sondern um eine „sinnvolle Investition, die der Professionalisierung der Dienstleistung“ der Apotheke diene.

Zu den neuen Regelungen für Rezeptur und Defektur sagte Engelen, man dürfe nicht vergessen, dass im ersten bekannt gewordenen Arbeitsentwurf des Ministeriums noch von GMP-Standards, wie sie in der Industrie gelten, die Rede war. Die jetzigen Regeln seien auf einem Stand, der in den Apotheken gestemmt werden könne.

Die Präsidentin der Bundesapothekerkammer, Erika Fink, verteidigte die Regelung, dass das QM-System auch die Beratung umfassen muss. Dies sei Ausdruck dessen, dass die Politik – wie auch bei der Herstellung in der Apotheke – einen einheitlichen Mindeststandard bei der Beratung für erforderlich halte.

Engelen gab zu bedenken, dass es nicht ausreiche, wenn sich Apotheken „nur ein Handbuch ins Regal stellen“. Dies stelle auf keinen Fall eine Einführung eines QMS dar. Die Pharmazieräte seien durchaus in der Lage zu erkennen, ob eine Apotheke das QMS auch lebe.

Der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes Hermann S. Keller wandte ein, dass genau dieser Umstand, genauso wie andere Spielräume, die die neue Apothekenbetriebsordnung biete, zu „Willkür“ der Überwachungsbeamten und Pharmazieräte führen könne. ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf meinte daraufhin, dies seien eben die Nachteile einer liberaleren Verordnung.

Christiane Eckert-Lill, Geschäftsführerin Pharmazie der ABDA, rechnet mit einer Einführung der neuen Apothekenbetriebsordnung noch im Juni. Der Zeitpunkt hänge von der Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt ab. Eckert-Lill ermunterte die Apotheken, bereits jetzt mit der Umsetzung der neuen Regelungen zu beginnen, da es bis auf wenige Ausnahmen keine Übergangsregelungen gebe.


Dr. Benjamin Wessinger