Anhörung zur AMG-Novelle

ABDA fordert 9,14 Euro Packungshonorar

Berlin - 06.06.2012, 09:29 Uhr


In einer Stellungnahme zur am kommenden Montag stattfindenden Anhörung zur AMG-Novelle fordert die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände eine kräftige Erhöhung des Apothekenhonorars. Wie bereits auf einer Pressekonferenz vor wenigen Wochen dargelegt, untermauert die ABDA in ihrer 22-seitigen Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ihre Forderung nach insgesamt 624 Millionen Euro Honorarzuschlag.

„Die Betriebsergebnisse der Apotheken sind rückläufig und immer mehr Apotheken schließen“, heißt es in der Stellungnahme. Grund hierfür seien die seit 2004 unveränderte Vergütung der apothekerlichen Leistungen, der steigende Personal- und Sachkosten gegenüberstünden: „Um die pharmazeutische Versorgung weiterhin flächendeckend sicherzustellen fordert die ABDA, wieder ein ausgewogenes Verhältnis von Vergütung und Kosten herzustellen.“

Dazu müsse das 2004 eingeführte packungsbezogene Fixum in Höhe von 8,10 Euro angepasst werden. Die Apotheken hätten seitdem ihren Stückrohertrag nur leicht auf 103,4 Prozentpunkte steigern können, rechnet die ABDA den Bundestagsabgeordneten des Gesundheitsausschusses vor.  Demgegenüber seien die GKV-Einnahmen auf 131 Prozentpunkte gestiegen, das Bruttoinlandsprodukt auf 119,9, die ADEXA-Tariflöhne auf 118,0, der Index der Lebenshaltungskosten auf 114,4: „Die Apotheken sind dadurch von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt.“

Die 2004 im Konsens der Politik mit GKV und Apothekerschaft gefundene leistungsgerechte Vergütung von 8,10 Euro pro Packung hätte – lege man die realen Kostensteigerungen für Personal- und Sachkosten in der Systematik der Schiedsstelle nach § 130 SGB V zugrunde – bis zum Jahr 2012 um 1,04 Euro auf 9,14 Euro gesteigert werden müssen, so die ABDA.

Die AMNOG-Sparpolitik der Regierungskoalition habe die schwierige wirtschaftliche Situation der Apotheken zusätzlich verschärft: „Wir halten es für dringend erforderlich, das Vergütungssystem der Apotheken an die Kostenentwicklung in den Jahren 2004 bis 2012 in Höhe von mindestens 624 Millionen Euro.“ Dazu sollten laut ABDA eine einheitliche Pauschale zur Vergütung des Nacht- und Notdienstes eingeführt, die Rezepturzuschläge nach Arzneimittelpreisverordnung angepasst und die Betäubungsmittelgebühr nach Arzneimittelpreisverordnung erhöht werden. 

Darüber hinaus fordert die ABDA eine Klarstellung hinsichtlich der Ausgangsbasis für die Verhandlungen über die Anpassung des Apothekenabschlages für das Jahr 2013. „Es sollte gesetzlich klargestellt werden, dass diese zeitlich befristete Erhöhung des Abschlages bei der Anpassung des Abschlages im Verhandlungsweg für die Folgejahre nicht fortwirkt. Dementsprechend ist die Ausgangsbasis der Verhandlungen für das Jahr 2013 auf 1,75 Euro klarstellend festzuschreiben.“

Als zweiten wichtigen Punkt ihres Forderungskataloges verlangt die ABDA von der Bundesregierung die Erfüllung des Pick-up-Verbot-Versprechens. Soweit ein isoliertes Verbot von Pick-up-Stellen als nicht realisierbar angesehen werde, sei es – wie vom Bundesrat gefordert – konsequent, das über den Versandhandel beziehbare Arzneimittelsortiment auf nicht verschreibungspflichtige Präparate zu begrenzen.


Lothar Klein