DAZ aktuell

Sturm der Entrüstung fegt über Politik und ABDA

Bis Freitag muss ABDA Stellungnahme ans BMWi schicken – noch kein Termin bei Bahr

BERLIN (lk). Seit der Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP), das Apothekenhonorar auf 8,35 Euro zu erhöhen, fegt aus der Apothekerschaft ein Sturm der Entrüstung über die Politik, aber auch über die Spitzenfunktionäre der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hinweg (ABDA). Mit kurzfristig einberufenen Hintergrundgesprächen versuchte die ABDA letzte Woche, ihre Positionen wirkungsvoll in die Medienlandschaft zu transportieren. Doch auch das trug nicht zur Beruhigung bei. Unterdessen meldeten sich auch immer mehr Standesvertreter aus den 34 Mitgliedsorganisationen zu Wort. Und am Freitag muss die ABDA ihre Stellungnahme zur Honoraranpassung ans Bundeswirtschaftsministerium schicken.
Mächtig sauer sind die Apothekerinnen und Apotheker über die Ankündigung vonBundeswirtschaftsminister Philipp Rösler, das Apothekenhonorar um nur 25 Cent auf 8,35 Euro erhöhen zu wollen. Die Kritik richtet sich zum einen natürlich gegen die Politik. Aber auch die ABDA bekommt – vor allem in Internetforen wie DAZ.online – heftigen Gegenwind. Foto: James Thew - Fotolia.com

Für besondere Aufregung sorgte im Diskussionsforum auf DAZ.online eine Wortmeldung von Lutz Engelen, Vorsitzender des PR-Ausschusses der ABDA und Kammerpräsident des Bezirks Nordrhein. Unter der Überschrift „Statt Protest langfristige Aufklärung“ zeigte sich Engelen skeptisch, den Honorarvorschlag noch aufzubessern: „Ich glaube, dass da nicht mehr viel zu machen ist, ohne dass ich den noch laufenden Gesprächen vorgreifen möchte“, sagte Engelen gegenüber DAZ.online. „Die Politik, die fundamental-radikalliberale FDP, hat sich festgelegt.“ Stattdessen müsse die ABDA mit einer langfristig angelegten Informations- und Aufklärungskampagne das Bild der Apotheken in der Öffentlichkeit zurechtrücken. Engelen sprach sich gegen öffentliche Kundgebungen und Protestaktionen aus.

ABDA formuliert Argumentationsleitfaden

Als erste mediale Reaktion formulierte die ABDA einen zweieinhalbseitigen „Argumentationsleitfaden zur internen Gesprächsvorbereitung“ unter der Überschrift „Die Honorierung der Apothekenleistungen“. Darin stellte die ABDA Fakten für die Gespräche mit Politikern auf allen Ebenen über die Anpassung des Apothekenhonorars zusammen und begründete erneut ihre Forderung nach einer Erhöhung des Honorars auf 9,14 Euro. „Die Anhebung der Vergütung auf 8,35 Euro pro Packung ist aus Sicht der deutschen Apothekerschaft völlig unzureichend“, heißt es dort. Die Apothekerschaft habe bereits im März eine Erhöhung des Festzuschlags auf 9,14 Euro gefordert und dies gegenüber der Politik ausführlich begründet. Daher forderte die Apothekerschaft eine Nachbesserung des vorgelegten Entwurfs.

Die seit 2004 erfolgten Kostensteigerungen müssten ausgeglichen werden, „wenn die Apotheken weiterhin ihr hohes Leistungsniveau halten sollen“. Dahinter bleibe der Vorschlag weit zurück. ABDA: „Der Anpassungsvorschlag enthält nicht einmal das Minimum, das mit einer solchen Anpassung erreicht werden muss: die Erhöhung des Betriebsergebnisses um die Inflationsrate“. Die berechtigten Interessen der Apotheken nach § 78 AMG würden „völlig außer Acht gelassen“.

Mit dem Slogan „Klingt viel – ist es aber nicht.“ erhielten die Apotheker von der ABDA zudem einen Flyer zum Aushang in den Apotheken. Darin finden sich verkürzt die gleichen Argumente.

Spahn: Die Zahl ist „in Ordnung“

Dagegen verteidigte CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn im DAZ.online-Interview die Honoraranpassung: Diese Zahl finde er „in Ordnung“, sagte Spahn, „zumal sie sich aus konkreten Berechnungen ergibt“. Man müsse die Summe auch mal einordnen: Für Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Land gebe es 2013 insgesamt eine Milliarde Euro mehr, für über 2000 Krankenhäuser mit Hunderttausenden Beschäftigten gebe es einen Tarifausgleich von knapp 200 Millionen Euro. Spahn zeigte Verständnis dafür, dass es bei den Apothekern nach acht Jahren ohne Erhöhung eine „gewisse Erwartungshaltung“ gebe. Er forderte die Apotheker aber auf, die kritische Diskussion darüber „fair“ zu führen. Spahn: „Das ist sie, insbesondere in den Internetforen, nicht immer.“ 

2011 und 2012: „Außer-der-Reihe-Jahre“

Die anstehenden Verhandlungen zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband über den Kassenabschlag für das Jahr 2013 müssen nach Ansicht von CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn auf der Basis des Jahres 2010 starten: „Ausgangsbasis für die Verhandlung für 2013 muss nach unserem Verständnis der für das Jahr 2010 geltende Abschlag sein“, sagte Spahn im DAZ.online-Interview. Die Schiedsstelle hatte den Wert auf 1,75 Euro festgesetzt. Dagegen sind allerdings vor dem Sozialgericht noch Klagen anhängig. „Die Jahre 2011 und 2012, in denen wir als Gesetzgeber im Rahmen unserer Sparmaßnahmen den Abschlag festgelegt haben, waren ‚Außer-der-Reihe-Jahre‘, die können nicht Basis für Verhandlungen für 2013 sein“, so Spahn weiter. Wegen der anhängigen Klagen und des damit noch offenen endgültigen Wertes wollte Spahn im DAZ.online-Interview 1,75 Euro ausdrücklich nicht nennen.

AV Hessen: „Nicht mit Almosen abspeisen lassen“

Neben der ABDA meldeten sich auch die Apothekerverbände Hessen und Niedersachsen mit eigenen Erklärungen zu Wort: Der Apothekerverband Hessen wies die 8,35 Euro als „läppisch“ zurück: „Das vom Wirtschaftsministerium vorgelegte Angebot von 25 Cents Erhöhung pro Packung entspricht einer Steigerung von läppischen 3 Prozent, das kann ich nur als Affront bezeichnen. Mit Almosen werden wir uns nicht abspeisen lassen“, so der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Peter Homann, in einer Erklärung. „Wir verstehen die Verärgerung der Kollegenschaft und auch den Ruf nach heftigen Reaktionen. Wir dürfen aber das Ziel nicht aus den Augen verlieren und die Instrumente und Argumente zur richtigen Zeit einsetzen. Wir sind bereit, die Auseinandersetzung auch auf anderer Ebene auszutragen, wenn es dazu kommen muss“, heißt es zudem in einer Mitteilung des HAV an alle Apotheken in Hessen. „Wir sollten aber auch registrieren, dass zum ersten Mal in der Geschichte der neueren AMPreisV, diese auf Drängen der Apothekerschaft nach oben angepasst wird, und zwar auf Dauer um zunächst ca. 190 Mio. Euro. Im zweiten Schritt müssen dann die Gebühren und Arbeitspreise auf ein auskömmliches Maß angehoben werden.“

Hansmann: Offener Brief an Bahr

Mit einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Bahr verschafft Uwe Hansmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen, seinem Ärger Luft: „Das es so weit gekommen ist, ist zu einem sehr großen Teil Ihrer – politisch getriggerten – Verweigerungshaltung hinsichtlich einer, nach nunmehr 9 Jahren dringend erforderlichen, Anpassung unserer Honorierung an die allgemeine Lohn- und Kostensteigerung sowie die in diesem Zeitraum zu verzeichnende Inflationsrate geschuldet.“ 

Weiterer Verlauf unklar

Wie es jetzt mit dem Apothekenhonorar weitergeht, bleibt vorerst abzuwarten: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verbringt bis zum 19. August seinen Urlaub. Erst anschließend wird er entscheiden, ob er dem von ABDA-Präsident Wolf und DAV-Chef Fritz Becker nachgesuchten Gesprächstermin entspricht. Eine Antwort des Bundeswirtschaftsministers steht ebenfalls noch aus. Unklar ist derzeit, ob es noch zu einer mündlichen Anhörung zum Referentenentwurf der Arzneimittelpreisverordnung kommt. Auch ein Datum für die Kabinettbefassung steht noch nicht fest.

CSU will Änderung beim Nacht- und Notdienst

Derweil pocht die CSU weiterhin auf eine Besserstellung der Landapotheken beim Nacht- und Notdienst. Die Länder müssen der AMPreisV zwar im Bundesrat nicht zustimmen. Trotzdem schrieb Bayerns Staatsminister für Gesundheit, Marcel Huber, einen Brief an Bundesgesundheitsminister Bahr. Die derzeit geplante Erhöhung des Fixhonorars um 25 Cent werde „den wirtschaftlichen und strukturellen Anforderungen an die Erfüllung des (...) Versorgungsauftrags durch öffentliche Apotheken nicht im erforderlichen Umfang gerecht.“ Eine pauschale Vergütung der Nacht- und Notdienste anstelle eines Zuschlags pro Rezept sei „gerechter“. Huber: „Landapotheken haben oft weniger Patienten in den Nachtstunden, leisten jedoch die gleichen Dienste wie in der Stadt.“ Dieser Einsatz müsse künftig besser honoriert werden.



DAZ 2012, Nr. 32, S. 18

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