Vorsitzender der Monopolkommission

Haucap: Apothekenaufschlag frei geben

München - 04.02.2011, 11:55 Uhr


Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Dr. Justus Haucap, hat ein neues Liberalisierungsmodell für Apotheken in der Tasche: Auf dem „Kooperationsgipfel der Apotheken 2011“ in München plädierte er für die Freigabe des Apothekenhonorars.

Dies könnte einen Wettbewerb unter Apotheken entfachen und die Patienten ermuntern, ihre Apotheken auch nach diesen Kriterien zu wählen. Nach einer Studie der Monopolkommission, die in Kürze vorgelegt werden soll, stellt sich Haucap vor, dass die Apotheke selbst entscheidet, ob sie eine Beratungsgebühr erhebt, die zwischen null Euro und einer Obergrenze von zehn Euro liegen könnte. In Innenstadtlagen mit hoher Apothekendichte wären beispielsweise dann geringere Gebühren durchsetzbar, die durch eine höhere Kundenfrequenz kompensiert werden könnten als in Landapotheken, wo auch zehn Euro realisierbar wären, da Patienten eher auf diese Apotheke angewiesen seien.

Zuzahlungsbefreite Patienten müssten in der Apotheke zunächst den von der Apotheke verlangten Aufschlag zahlen, um ihn sich dann von ihrer Kasse rückerstatten zu lassen.

Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen, gab zu bedenken, dass ein solcher Preiswettbewerb über die Apothekengebühr zu einem massiven Qualitätsverlust bei Apotheken führen würde. Er plädierte dafür, eher weg von einem Preiswettbewerb, hin zu einem Qualitätswettbewerb zu kommen. 

Bei der Freigabe des Apothekenaufschlags wollte es Haucap allerdings nicht belassen, er setzte sich für weitere Liberalisierungsmöglichkeiten ein. Nach wie vor hält der Vorsitzende der Monopolokommission das Fremd- und Mehrbesitzverbot bei Apotheken „für übertrieben“, wie er sagte. Eine Kettenbildung könnte durchaus Effizienzvorteile haben, Allerdings räumte er ein: „Kooperationen sind mir lieber als Ketten, da sie mehr Konkurrenz und Wettbewerb bringen als Ketten.“

Auch ein vollständiges Verbot von Pick-up-Stellen ist aus seiner Sicht überzogen, allerdings müsste hier eine deutlichere Regulierung stattfinden.

Und: Nach seiner Auffassung sollte auch der Katalog der apothekenpflichtigen Arzneimittel einer kritischen Durchsicht unterzogen werden. Warum sollten nicht bestimmte Arzneimittel wie beispielsweise Aspirin oder Nikotinersatzpräparate aus der Apothekenpflicht entlassen werden und auch in anderen Verkaufsstellen erhältlich sein?

Mehr Möglichkeiten zur Flexibilität und Entlastung von Apotheken sieht er auch im Bereich des Apothekenlabors und der Apothekenrezeptur. Er kann sich vorstellen, dass ein Filialverbund von Apotheken nur noch ein gemeinsames Labor unterhält und Rezepturen auch von einer anderen, spezialisierten Apotheke für andere Apotheken übernommen werden.

Ihm wäre es auch lieber, wenn jede Nacht dieselbe Apotheke Nachtdienst hätte – der Patient müsste sich dann nicht erst informieren, welche Apotheke Dienst hat.


Peter Ditzel