Betrugsvorwürfe gegen Licon-Immobilien

Apobank: Kein Schaden für 600 Kunden

Berlin - 27.10.2010, 17:17 Uhr


Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) will bei der Aufklärung von Betrugsvorwürfen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften der Leipziger Licon-Gruppe vorbehaltlos mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Sachsen zusammenarbeiten.

In einer Presseerklärung teilte die Apobank mit, dass alle 600 Kunden der Apobank, die Licon-Immobilien erworben haben, sukzessive von ihrem Kundenberater kontaktiert werden, um die Situation zu erläutern.

Die aktuellen Vorgänge hätten keine Auswirkungen auf laufende Projekte. Alle existierenden Projekte würden gemäß Licon planmäßig fortgeführt. Eventuell erforderliche Erwerberfinanzierungen würden von der Apobank weiterhin bereitgestellt. „Bis heute sind uns keine Fälle bekannt geworden, in denen Kunden aufgrund der Vorfälle bei der Licon einen Schaden erlitten haben. Unsere Kunden, die Licon-Objekte erworben haben, sind bis heute mit der Investition sehr zufrieden“, teilt die Apobank mit.

Es sei eine zentrale Stelle eingerichtet, die alle Kundenanfragen zu diesem Thema bündele und eine schnelle persönliche Beantwortung gewährleiste, schreibt die Apobank in der Erklärung weiter. Jeder Kunde, der zu diesem Thema Fragen habe, könne sich an seinen Berater oder auch über die Telefon-Nummer 0800-5998-900  bzw. die Mail-Adresse fragenzumedicon@apobank.de wenden.

In einzelnen Medien wurde in den vergangen Tagen über die Licon GmbH berichtet, weil dort Betrugsvorwürfe bekannt wurden, die in der vergangenen Woche unter anderen zu Verhaftungen der Geschäftsführer und eines Vertriebsmitarbeiters in dem Unternehmen führten. Die Licon-Mitarbeiter sollen Gelder in unbekannter Höhe veruntreut haben.

Die Licon-Gruppe saniert Altbauen, die in der Regel unter Denkmalschutz stehen. Den Vertrieb an Kapitalanleger organisierte Licon über die Tochtergesellschaft Medicon. „Die Apobank hat seit 2008 eine Kooperationsvereinbarung mit der Medicon und stellt bei Bedarf die Erwerberfinanzierung zur Verfügung“, heißt es in der Erklärung der Bank. Im Rahmen der Kooperation erhielt die Apobank eine „marktübliche Provision“.

In einer gemeinsamen Bestandsaufnahme von Licon und Apobank habe sich die Bank davon überzeugen können, dass Licon die notwendigen Schritte eingeleitet habe, um die Vorfälle konsequent aufzuklären. Die Vorwürfe gegen die Beschuldigten beträfen das Innenverhältnis der Licon-Gesellschafter und nicht das Geschäft selbst. Das laufende operative Geschäft der Licon sei daher von den Vorgängen nicht berührt.

Die Apobank kooperiere zur vollständigen Aufklärung aller Fragen eng mit den ermittelnden Behörden. Zur Überprüfung der Vorgänge habe der Vorstand zudem eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet, die insbesondere die Fragestellung klären soll, ob sich alle Mitarbeiter und Führungskräfte an die gesetzlichen Vorschriften und die internen Compliance-Regeln gehalten haben. Die Arbeitsgruppe werde dem Vorstand laufend berichten. Die Bank gehe davon aus, dass sie spätestens bis Ende November über die Ergebnisse informieren wird. Der Apobank sei es wichtig, dass alle existierenden Vorwürfe, Vermutungen oder Unterstellungen vorbehaltlos überprüft und aufgeklärt würden.


Lothar Klein