AMNOG

Pro Generika fordert Überarbeitung des Gesetzentwurfs

Berlin - 05.07.2010, 13:37 Uhr


Der Kabinettsentwurf für das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verfehlt Pro Generika zufolge das selbstgesetzte Ziel der Regierungskoalition, mehr Vielfalt, Wettbewerb und Wahlfreiheit in den Arzneimittelmarkt einziehen zu lassen.

Die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erarbeiteten „Perspektiven für den Arzneimittelmarkt“ waren aus Sicht der 17 im Branchenverband zusammengeschlossenen Generikahersteller „wesentlich Erfolg versprechender“ als der nun vorliegende Gesetzentwurf. Auf Zuspruch war insbesondere der Plan der Unionspolitiker gestoßen, die grundsätzliche Substitutionspflicht der Apotheker zugunsten rabattbegünstigter Arzneimittel deutlich zu entschärfen. „Dies würde nicht nur der Arzneimittelsicherheit und Therapietreue der Patienten dienen, sondern auch eine neue Marktdynamik entfachen“, heißt es bei Pro Generika. In seinem eigenen Positionspapier knüpft der Verband daher an die Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion an.

Pro Generika appelliert darin an die Bundesregierung den Gesetzentwurf so zu überarbeiten, dass er die politisch gesetzten Ziele umsetzt. Etwa bei der geplanten Mehrkostenregelung, die kompliziert und intransparent sei und in dieser Form nicht für mehr Wahlfreiheit des Patienten sorgen werde. Nachbesserungsbedarf gebe es zudem bei der vorgesehenen Verschärfung der Substitutionspflicht: Künftig soll es gesetzlich festgeschrieben sein, dass es beim Aut-idem-Austausch ausreicht, wenn das verordnete und das rabattierte Medikament zumindest einen gemeinsamen Anwendungsbereich haben. Damit werde nicht nur der Patient verunsichert, sondern auch bislang völlig ungeklärte Haftungsfragen aufgeworfen, kritisiert Pro Generika. Der Verband fordert daher, das Prinzip der zugelassenen Indikationen und der klaren Haftungsregelung nicht aufzuweichen: „Die Güter Arzneimittelsicherheit und Therapietreue sollten nicht aufgrund monetärer Gesichtspunkte aufs Spiel gesetzt werden“.

Solange Rabattverträge existieren, spricht sich Pro Generika dafür aus, ergänzend die Einführung einer Frist von 24 Monaten (Marktentwicklungsphase) nach Ablauf des Patentschutzes, um den Wettbewerb überhaupt erst in Gang zu bringen. Erst danach soll es einer Krankenkasse erlaubt werden, für den entsprechenden Wirkstoff Rabattverträge auszuschreiben.

Zugleich betont der Verband die Gemeinsamkeiten mit der Bundesregierung. So sei man sich einig, dass eine Anbietervielfalt auf dem Generikamarkt erhalten werden müsse, da sie entscheidende Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb sei.


Kirsten Sucker-Sket