Taler, Gutscheine und Boni

BGH verhandelt Bonussysteme

Berlin - 12.04.2010, 15:32 Uhr


Diese Woche Donnerstag wird der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit verschiedener Apotheken-Bonussysteme verhandeln. Gleich sechs Urteile von vier unterschiedlichen Oberlandesgerichten stehen gemeinsam zur Revision an.

Apotheken haben sich in den vergangenen Jahren einiges einfallen lassen, um ihren Kunden geldwerte Vorteile zukommen zu lassen: Beim Kauf in der Apotheke werden Taler und Coupons gewährt, die in Einkaufsgutscheine oder Prämien eingetauscht werden können, es werden Preisnachlässe versprochen oder gar die Rückerstattung der Praxisgebühr. Diese Aktivitäten wurden nicht kritiklos hingenommen. So hat allein die Wettbewerbszentrale drei der nun zur Verhandlung stehenden Verfahren angestoßen. In allen Fällen wird den Apothekeninhabern vorgeworfen, gegen die arzneimittelrechtlichen Preisbindungsvorschriften (Arzneimittelpreisverordnung) und das Heilmittelwerbegesetz verstoßen zu haben. In einem Fall ist mit der Europa Apotheek Venlo eine niederländische Versandapotheke betroffen. Hier stellt sich überdies die entscheidende Frage, ob die Arzneimittelpreisverordnung überhaupt auf ausländische Apotheken anwendbar ist – die Vorsinstanz, das OLG Frankfurt/M. (Az.: 6 U 26/07), meint ja. Andere Oberlandesgerichte sahen dies anders, ihre Urteile stehen nun allerdings nicht zur Revision an.  

Auch in den deutschen Fällen haben die Instanzgerichte bislang unterschiedlich entschieden: Überwiegend haben die Landgerichte und die Berufungsgerichte den Klagen – teils allerdings nur zweitinstanzlich – vollumfänglich oder im Wesentlichen wegen eines solchen Rechtsverstoßes stattgegeben. In einem Fall (OLG Bamberg Az.: 3 U 24/07) wurde die Klage jedoch zweitinstanzlich abgewiesen. In einem anderen (Kammergericht Berlin, Az.: 5 U 189/06) haben die Vorinstanzen die negative Feststellungsklage des Klägers auf Zulässigkeit seines angebotenen Bonussystems übereinstimmend abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof wird am 15. April zunächst mündlich verhandeln. Dann hat er zu entscheiden, welche Beurteilung der Berufungsgerichte zutreffend ist und ob derartige Bonussysteme in Apotheken zulässig sind. Wann das Urteil ergehen wird, ist noch nicht klar.


Kirsten Sucker-Sket