Gesundheitspolitik

Wie geht es weiter beim E-Rezept?

DAV-Chef Dittrich: Einlösung per eGK ist unverzichtbares Angebot für Patienten

jb/cha | Der nach vielen Querelen am 1. September in Westfalen-Lippe gestartete Rollout des E-Rezepts ließ sich zunächst gut an. Als Voraussetzung für ihre weitere Teilnahme stellte die dortige Kassenärztliche Vereinigung allerdings die Bedingung, dass bis Ende November der Zugriff mittels der elektro­nischen Gesundheitskarte (eGK) möglich sein müsste. Doch dieser Termin dürfte an den Datenschützern scheitern.

Die Nutzung des E-Rezepts ist in Deutschland nicht ohne Tücken. Eine NFC-fähige Gesundheitskarte, eine PIN von der Krankenkasse und die Gematik-App auf dem Smartphone – wer derart ausgerüstet ist, bekommt beim Arzt den Zugriffscode für die elektronische Verordnung direkt aufs Handy. Das Gros der Patienten erhält dagegen einen Papierausdruck – was wenig mit dem Anspruch an ein E-Rezept gemein hat. Doch damit will sich die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) nicht zufriedengeben und droht, aus dem Rollout auszusteigen, wenn es bis Ende November nicht möglich ist, dass die Patienten durch einfaches Stecken ihrer eGK in der Apotheke mit ihren Medikamenten beliefert werden. Die Gematik, die eine solche Funktion eigentlich schon längst hätte einrichten sollen, schien nun auf einem guten Weg zu sein, die geforderte Möglichkeit zumindest bis zum Jahresende zu schaffen. Doch nachdem vor gut einer Woche bekannt wurde, dass sowohl der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDl) als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die von der Gematik vorgelegte Spezifikation für nicht datenschutzkonform halten (s. DAZ 2022, Nr. 40, S. 9), stellt sich die Frage, wie es nun weitergeht.

Warten auf die PIN von der Krankenkasse?

Die Datenschützer machen dazu einige Vorschläge, z. B. dass zukünftig der Abruf von E-Rezepten aus dem E-Rezept-Fachdienst anhand der Krankenversichertennummer (KVNR) in Kombination mit einem signierten statt wie bislang unsignierten Prüfungsnachweis des Versichertenstammdatenmanagement-(VSDM)-Dienstes möglich sein soll. Oder dass ein Zugangstoken durch den VSDM-Dienst nach der Prüfung, ob die gültige eGK steckt, erstellt wird. Auch die Eingabe einer PIN-Nummer, die von der jeweiligen Kasse an die Versicherten verschickt wird, ist eine denkbare Option. Doch da diese von den Versicherten angefordert werden müsste, ist kaum mit einer schnellen Umsetzung zu rechnen. Auch bei den anderen Möglichkeiten ist derzeit nicht bekannt, wie lange die Umsetzung dauern würde. Die Gematik hat zwar angekündigt, dass sie eine tragfähige Lösung prüfe, die rasch und flächendeckend in Deutschland eingeführt werden könne, aber sich nicht näher dazu geäußert. Auch die KVWL bittet auf Nachfrage der AZ „um Verständnis, dass wir angesichts der auf Bundesebene laufenden Gespräche hierzu derzeit nicht Stellung beziehen“.

DAV fordert schnelle Lösung

Eine klare Meinung hat dagegen der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Thomas Dittrich. Im Newsroom der ABDA äußerte er: „Die Sorgen der Datenschützer muss man ernst nehmen. Jetzt sind alle Beteiligten gefragt, diese Bedenken auszuräumen und schnell eine praktikable Lösung auch im Sinne der Patientinnen und Patienten zu finden.“ Die eGK als Möglichkeit zum Einlösen eines E-Rezeptes sei ein „unverzichtbares Angebot“ für die Patienten und natürlich auch für die Apotheken. |

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